pafl: Alkopops: eine neue Herausforderung für den Jugendschutz
(ots)Besorgniserregende Marktentwicklung
Das Amt für Soziale Dienste verfolgt - insbesondere im Zuge der Wahrnehmung seiner Jugendschutzagenden - mit Besorgnis die Marktentwicklung im Bereich der so genannten Alkopops. Die süssen, alkoholhaltigen Mischgetränke - zumeist handelt es sich bei der Beimengung um gebrannten Alkohol - erobern zunehmend den Markt. Jüngste Untersuchungsergebnisse aus dem benachbarten Ausland decken sich mit den Beobachtungen und Erfahrungen in Liechtenstein. Einer Erhebung der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) zufolge hat sich der Alkopop-Umsatz seit 1998 versechs(!)facht. Bereits 25 Prozent der 14- bis 15-Jährigen und mehr als die Hälfte der 16- bis 17-Jährigen zählen laut Studie zu den Konsumenten dieser Mischgetränke.
Verharmlosung in Design und Geschmack
Alkopops sind aufgrund ihrer verharmlosenden Aufmachung (in der Art wie Limonaden) und aufgrund der Tatsache, dass der Alkohol geschmacklich nicht wahrgenommen wird, besonders fragwürdig und daher für Jugendliche ungeeignet. Jugendliche stellen aber - mit Erfolg - die hauptsächliche Zielgruppe dieses Marktsegments dar. In der Clique, bei Festen oder öffentlichen Veranstaltungen gehören Alkopops für viele Jugendliche bereits zum "guten Ton". Dies, obwohl vom Gesetz her der Konsum erst Erwachsenen zugedacht und die Abgabe an Minderjährige verboten ist.
Staatliche Regulierungsmassnahmen
In der Schweiz, in Deutschland und in Liechtenstein ist die Abgabe von Mischgetränken mit gebranntem Alkohol erst an über 18-jährige Konsumenten erlaubt, in Vorarlberg ab 16 (wobei dies dort aktuell hinterfragt wird.) Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland wird versucht, durch Anhebung der Steuersätze dieses Marktsegment zu regulieren. Liechtenstein zieht mit dem Schweizer Alkoholgesetz voraussichtlich mit, welches eine Mehrbesteuerung von spirituosenhaltigen Alkopops um 300 Prozent vorsieht.
Bislang beschränken sich aber die Regulierungskonzepte via Jugendschutzbestimmungen oder fiskaler Ansätze nur auf spirituosenhaltige Alkopops, also Mischgetränke mit gebranntem Alkohol.
Der Markt reagiert trickreich
Unseren Informationen nach reagiert die Industrie auf Regulierungsversuche bereits vorausschauend: mit der Produktion von Alkopops mit nicht gebranntem (!) Alkohol. Diese neuen Produkte verringern aber in keiner Weise das beschriebene besondere Gefährdungspotential. Auch für sie gilt die fehlende geschmackliche Erkennbarkeit des Alkohols und das verharmlosende, limonadenähnliche Design.
Tiefergehende Regulierung mit dem neuen Jugendgesetz?
Die bisherigen gesetzlichen Massnahmen gehen in die richtige Richtung, jedoch werden weitere im Zuge der geplanten Revision des Jugendgesetzes vorgeschlagen.
Schliesslich sei noch betont, dass alle gesetzlichen Regulierungsmassnahmen kaum Erfolg versprechend wären, ohne das notwendige Konzert präventiver Begleitmassnahmen im Bereich der Schule, der Offenen Jugendarbeit und vor allem in den Familien.
Kontakt:
Amt für Soziale Dienste
Thomas List
Tel.: +423/236 72 64