pafl: Prämienverbilligung entlastet Einkommensschwache
(ots)Rund 3 Mio. Franken für Krankenkassen-Prämienverbilligung
Mit dem Abschluss des Jahres 2003 zeigt sich, dass die staatliche Prämienverbilligung bei Ausrichtungen von insgesamt 3 Mio. Franken einem Bedürfnis entspricht und für rund zehn Prozent der erwachsenen Wohnbevölkerung massgebliche finanzielle Entlastungen bringt.
"Insgesamt haben 2'800 Bezügerinnen und Bezüger von der Prämienverbilligung profitiert. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von rund vier Prozent. Diese Entwicklung zeigt, dass die Prämienverbilligung greift und auf grosse Akzeptanz stösst", erklärt Gesundheitsminister Hansjörg Frick.
Zwei Drittel der Subventionen an Frauen
Insgesamt sind im Jahr 2003 gegen 3'400 Anträge auf Prämienverbilligung eingegangen. Davon haben 2'800 Anträge die Kriterien erfüllt und eine Prämienverbilligung erhalten. Dies entspricht zehn Prozent der erwachsenen Wohnbevölkerung. Rund zwei Drittel der bewilligten Anträge stammten aus dem Liechtensteiner Oberland und ein Drittel aus dem Unterland. Von den Empfängern der Prämienverbilligung waren im Jahr 2003 zwei Drittel weiblichen und ein Drittel männlichen Geschlechts.
Den grössten Anteil an der Prämienverbilligung machten mit 1'169 Zusagen (41.7 Prozent) alleinstehende Frauen aus. Diese Bevölkerungsgruppe erhielt Prämienverbilligungen in der Höhe von total gegen 1,3 Mio. Franken (43 Prozent). Diese Zahlen zeigen, dass die Prämienverbilligung gerade für alleinstehende Frauen eine wirkungsvolle finanzielle Unterstützung darstellt. Kinder bis 16 Jahre sind zudem prämienbefreit.
Niedrige Einkommen profitieren
Das Zahlenmaterial für das Berichtsjahr 2003 macht überdies deutlich, dass die Prämienverbilligung primär Personen mit niedrigem Einkommen zugute kommt. So wurde rund 73 Prozent der bewilligten Gesuche der höchste Subventionssatz von 60 Prozent Prämiensubvention zugesprochen. Die restlichen 27 Prozent der Gesuche wurden mit dem Subventionssatz von 40 Prozent bewilligt.
Verteilt auf die verschiedenen Altersgruppen zeigt sich, dass rund die Hälfte aller Bezüger über 65 Jahre alt ist. 42 Prozent sind zwischen 26 und 65 Jahre alt und gegen sieben Prozent sind zwischen 17 und 25 Jahre alt.
Hälfte der Monatsprämie subventioniert
Im Berichtsjahr 2003 wurden pro Bezüger durchschnittlich 1'072 Franken an Prämienverbilligung ausgerichtet. Im Vergleich mit dem entsprechenden Prämiensoll von 2'256 Franken (mit Unfall) respektive 2'112 Franken (ohne Unfall) zeigt sich, dass versicherte Personen mit Prämienverbilligung eine staatliche Subvention von gegen 50 Prozent der gesamten Prämien erhalten haben.
Wer hat Anrecht auf Prämienverbilligung?
Ab diesem Jahr haben alle Personen, die in Liechtenstein obligatorisch für Krankenpflege versichert sind und deren Erwerb die festgesetzte Erwerbsgrenze nicht überschreitet (45000 Franken für alleinstehende/alleinerziehende Personen; 54000 Franken für Ehepaare) Anspruch auf Prämienverbilligung. AHV- und IV-Rentner können von ihrer Rente einen Freibetrag von 70 Prozent abziehen. Für Kinder bis 16 Jahre kann keine Prämienverbilligung geltend gemacht werden, da sie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung prämienbefreit sind. Die Berechnung der Prämienverbilligung erfolgt auf Grundlage der rechtskräftigen Steuerveranlagung.
Mehr Anspruchsberechtigte im 2004
Durch den Wegfall des Hausarztsystems auf Anfang 2004 ergeben sich für die Prämienverbilligung gewisse Veränderungen. Während bisher nur Versicherte im Hausarztsystem ein Anrecht auf Prämienverbilligung hatten, sind künftig alle in Liechtenstein obligatorisch krankenversicherten Personen berechtigt, deren Erwerb die festgesetzten Erwerbsgrenzen nicht überschreitet.
Durch die Erfahrungen im Jahr 2003 werden zudem das Antragsformular und das Merkblatt für das Jahr 2004 überarbeitet und weiter verbessert.
Kontakt:
Karin Zech
Mitarbeiterin der Regierung
Ressort Gesundheit
+423 236 60 10