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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

(ots)

Vaduz, 20. Juli (pafl) – Das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes wurde von Liechtenstein am 2. Oktober 2001 ratifiziert. Das Statut verpflichtet die Vertragsstaaten, mit dem Internationalen Strafgerichtshof umfassend zusammenzuarbeiten. Um diesen Zusammenarbeitsverpflichtungen vollinhaltlich nachkommen zu können, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Die Regierung hat deshalb den Entwurf zu einem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen Internationalen Gerichten (ZIGG) genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 31. Juli 2004 unterbreitet. Der Vernehmlassungsbericht kann ab Freitag, 2. Juli 2004, auch bei der Regierungskanzlei bezogen werden.

Unter die Verpflichtungen, die mit dem Römer Statut eingegangen 
werden, fallen die Rechtshilfeleistung und die Überstellung von 
Beschuldigten. Darüber hinaus kann die Bereitschaft erklärt werden, 
verurteilte Personen zum Strafvollzug zu übernehmen. Weiters regelt 
der Entwurf auch die Zusammenarbeit mit den Ad-hoc-Straftribunalen 
für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda. Der Sicherheitsrat der 
Vereinten Nationen hat mit den Resolutionen 827 und 955 die 
Errichtung von internationalen Gerichten für das ehemalige 
Jugoslawien und Ruanda beschlossen. Wesentlicher Inhalt dieser 
Resolutionen ist die Verfolgung von Personen, die für schwere 
Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich zeichnen. 
Die vorgenannten Resolutionen sowie die Statute der Internationalen 
Gerichte und deren Verfahrensandordnungen sind jedoch nicht 
unmittelbar anwendbar und bedürfen daher der Umsetzung durch ein 
eigenes Landesgesetz.
Aufgrund der hochgradigen Kongruenz in den Bereichen des 
Strafrechtes, der Strafprozessordnung und des Rechtshilfegesetzes 
zwischen Österreich und Liechtenstein lehnt sich der von der 
Regierung vorgelegte Entwurf stark an die österreichischen 
Rezeptionsvorlagen, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den 
Internationalen Gerichten und das Bundesgesetz über die 
Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof an, trägt 
aber auch den besonderen liechtensteinschen Gegebenheiten Rechnung.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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