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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnungen zum Schul- und Lehrerdienstgesetz erlassen

(ots)

Vaduz, 7. Juli (pafl) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Juli 2004 die Vollziehungsverordnungen zum Schul- und Lehrerdienstgesetz sowie das Anforderungsprofil für Sonderschullehrer genehmigt. In der Verordnung werden die Organisation der öffentlichen Schulen, der Eintritt in den Kindergarten und in die Schulen, die Verteilung der Ferien auf das Schuljahr sowie Aufnahme, Promotion und Übertritt auf der Sekundarstufe I geregelt. Weiters wurde das Anforderungsprofil für Einführungsklassenlehrer, Ergänzungslehrer und für Lehrer für integrierte Sonderschulen festgelegt.

Im November 2003 wurde das Schulgesetz abgeändert. Gestützt auf 
dieses Gesetz müssen die Kompetenzen der Schulleitungen mit 
Verordnungen neu geregelt werden. Diesem Gesetzesauftrag kann nur 
durch eine Totalrevision des Regelwerks sinnvoll nachgekommen 
werden. Mit den von den Regierung beschlossenen Verordnungen erfolgt 
gleichzeitig eine weitergehende Konsolidierung (ein Erlass für alle 
öffentlichen Schulen, allerdings ohne BMS und Freiwilliges 10. 
Schuljahr) und Deregulierung im Bereich des Schulrechts, 
insbesondere im Bereich der organisatorischen Bestimmungen.

Kontakt:

Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li

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