pafl: Wohnsitzerfordernis im Bankengesetz - Überprüfung der EWR- Konformität durch den EFTA-Gerichtshof
(ots)EFTA-Überwachungsbehörde bittet den EFTA-Gerichtshof um Rat
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat am 30. Juni 2004 beschlossen, die Frage der EWR-Konformität des im Bankengesetz vorgesehenen Wohnsitzerfordernisses im Inland dem EFTA- Gerichtshof vorzulegen. Der EFTA-Gerichtshof wird daher in Abwägung seiner beziehungsweise der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Wohnsitzerfordernis die EWR-Konformität zu beurteilen haben. Liechtenstein wird in seiner schriftlichen Stellungnahme an den EFTA-Gerichtshof als auch in der mündlichen Verhandlung vor dem EFTA-Gerichtshof noch zweimal die Möglichkeit eingeräumt, die Notwendigkeit der Beibehaltung des Wohnsitzerfordernisses für den Schutz des guten Funktionierens und der effektiven Kontrolle des Finanzplatzes aufzuzeigen. Die Notwendigkeit des Wohnsitzerfordernis zum Schutz des Bankenplatzes wird seitens der EFTA- Überwachungsbehörde an sich nicht in Frage gestellt, allerdings ist im EWR-Kontext neuerlich zu klären, ob das Wohnsitzerfordernis und die damit einhergehende Beschränkung der Niederlassungsfreiheit verhältnismässig ist.
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