pafl: Mediation zur Konfliktlösung
(ots)Vaduz, 18. August (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Mediation in Zivilrechtssachen zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit dem Entwurf verfolgt die Regierung das Ziel, das Institut der Mediation einer umfassenden Regelung zuzuführen und damit die besonderen Vorzüge der Mediation, wie Gegenwarts- und Zukunftsorientiertheit, Geld- und Zeitersparnis, erhöhte Akzeptanz unter den Parteien und dergleichen, für Zivilrechtssachen zugänglich zu machen.
Die Mediation als alternative Form der Streitbeilegung ist in der jüngsten Vergangenheit nicht nur auf nationaler Ebene in den europäischen Staaten in zunehmendem Masse auf Interesse gestossen, auch für internationale Institutionen und Organisationen stellt die Verbreitung alternativer Formen der Streitbeilegung mehr und mehr eine wichtige Priorität dar.
Bei der Mediation handelt es sich im Wesentlichen um ein nicht förmliches Verfahren, in dessen Rahmen eine neutrale dritte Person, der Mediator, zwei oder mehrere Parteien mit dem Ziel unterstützt, ihren Streit aus freiem Willen durch Verhandlungen beizulegen. Die Rolle des Mediators, der kein Richter oder Schiedsrichter ist, besteht darin, die Parteien bei der Identifikation ihrer Streitposition, der Entwicklung gemeinsamer und unterschiedlicher Interessen und der Untersuchung und Bewertung von Lösungsalternativen zu unterstützen.
Vereinfacht lässt sich die Verhandlungsmethode mit dem Prinzip "Kooperation statt Konfrontation" kennzeichnen. An Stelle des Denkens in Positionen tritt das Verhandeln entsprechend den Interessen der Parteien hinter den Positionen und der kreativen Suche nach neuen, am besten gemeinsamen Lösungen. Es wird eine Verhandlung angestrebt, aus der beide Parteien am Ende als Gewinner hervorgehen, also eine Abkehr von dem sonst üblichen Gewinn-Verlust- Denken, bei dem der Erfolg der einen Partei dem Misserfolg der anderen Partei entspricht.
Auch wenn ursprünglich das Institut der Mediation in der Praxis vor allem zur Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit einer Ehescheidung oder der Trennung von Partnern sowie den sich daraus ergebenden Folgeproblemen, wie etwa der Regelung der Obsorge, angewandt worden ist, so hat sich doch die Mediation so weit weiterentwickelt, dass sie heute in verschiedensten Bereichen (Familienkonflikte, Wirtschafts- und Arbeitswelt usw.) erfolgreich praktiziert wird.
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Ressort Justiz
Kerstin Fitz-Gahan
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