pafl: Revision des Gesetzes über den Konsumkredit
(ots)
Vaduz, 25. August (pafl) -
Die Regierung hat den Entwurf für die Totalrevision des Gesetzes über den Konsumkredit genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 29. Oktober 2004 unterbreitet. Der Vernehmlassungsbericht kann auch von weiteren Personen bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.li-Vernehmlassungen bezogen werden.
Ziel der Vorlage ist es, die in der Schweiz auf 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Änderungen im Bereich Konsumkredit auch in den liechtensteinischen Rechtsbestand zu überführen. Mit der Vorlage soll der Schutz der Konsumenten im Bereich des Konsumkredits verbessert werden. Zu schützen sind dabei namentlich jene Konsumenten, die nicht in der Lage sind, ihre wirtschaftliche Situation richtig einzuschätzen oder die nicht der Versuchung widerstehen können, einen für sie ruinösen Konsumkredit zu beanspruchen.
Die Revision orientiert sich am Geltungsbereich des geltenden Konsumkreditgesetzes. Der Schutz des Konsumenten wird im Wesentlichen verbessert. Das Konsumkreditgesetz äussert sich auch zur Kreditvermittlung sowie zur Bewilligungspflicht bei gewerblicher Kreditvergabe oder Kreditvermittlung.
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Karin Zech
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