pafl: Regierung legt dem Landtag neues Mediengesetz vor
(ots)Vaduz, 29. September (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Mediengesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Schwerpunkte des vorgelegten Mediengesetzes sind die Schaffung eines modernen Medienbegriffes, die Stärkung der Rechte der Medien und Medienschaffenden, die Normierung der Aufgaben und Pflichten der Medien in der sogenannten Informationsgesellschaft sowie Stärkung und Ausbau des Persönlichkeitsschutzes.
Ebenfalls wurde die spezifisch liechtensteinische Form der Medienförderung im Lichte der gemachten Erfahrungen und im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung neu ausgerichtet. Damit deckt die Regierungsvorlage den gesamten Bereich der medieninhaltsrelevanten Rechtslage in Liechtenstein ab, ergänzt und modernisiert diese und dient darüber hinaus der Umsetzung einschlägiger europarechtlicher Vorgaben.
Herausforderungen der Medienwelt
Die medienrelevante Rechtslage steht vor dem Hintergrund der riesigen Veränderungen in der Medienwelt und des damit verbundenen Anbruchs eines "Informationszeitalters" weltweit vor neuen Herausforderungen, denen sich auch die liechtensteinische Rechtsordnung zu stellen hat. Darüber hinaus kommt im Falle Liechtensteins hinzu, dass insbesondere das (private) Rundfunkrecht, die Medienförderung sowie die Rechte und Pflichten der Medienschaffenden einer dringenden Regelung beziehungsweise Neuregelung bedürfen. Schliesslich leidet das liechtensteinische Medienrecht an Zersplitterung und Unübersichtlichkeit, weshalb ausserdem ein dringendes Bedürfnis nach Harmonisierung und Systematisierung besteht.
Die von der Regierung vorgelegte Vorlage umfasst einen Allgemeinen Teil, der für sämtliche Medien im Sinne des Gesetzes gilt und unter anderem die grundlegenden Rechte und Pflichten der Medien regelt, sowie einen Besonderen Teil, der ergänzende Spezialvorschriften für einzelne Mediengattungen, insbesondere den Rundfunk, enthält. Des Weiteren ist der Förderung der Medien sowie der Organisation und Durchführung, den Strafbestimmungen sowie den Übergangs- und Schlussbestimmungen je ein eigener Teil gewidmet.
Kontakt:
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21