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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung über die Qualität von Wasser erlassen

(ots)

Vaduz, 29. September (pafl) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. September 2004 die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch genehmigt. Die Verordnung dient hauptsächlich dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Trinkwasser ergeben. Zugleich wird damit die Trinkwasserrichtlinie der EG umgesetzt.

Dabei fasst die Verordnung Trinkwasser-relevante Bestimmungen des 
schweizerischen Lebensmittelrechts zusammen, die bereits bis anhin 
in verschiedenen Erlassen enthalten und bei uns auf der Grundlage 
des Zollvertrages anwendbar sind. Punktuell enthält die Verordnung 
ergänzende bzw. darüber hinausgehende Bestimmungen.
Neu ist die Ausdehnung der Anforderungen auf Wasser, das auch zur 
Körperpflege und -Reinigung bestimmt ist. Die Verordnung richtet 
sich in erster Linie an die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, 
aber auch an die Behörden. Die Wasserversorgungen müssen die 
allgemeinen Anforderungen, mikrobiologische Parameter und chemische 
Anforderungen an Wasser einhalten. Sie werden grundsätzlich zur 
Selbstkontrolle und zur regelmässigen Überwachung des Trinkwassers 
verpflichtet und müssen dem Amt für Lebensmittelkontrolle und 
Veterinärwesen als Kontrollbehörde Mängel in der Wasserqualität 
mitteilen.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wird mit der 
Überwachung der Trinkwasserqualität in öffentlichen Einrichtungen 
beauftragt, im weiteren werden die Befugnisse, Pflichten und 
Kompetenzen bezüglich der anzuordnenden Massnahmen gegenüber den 
Betreibern von Wasserversorgungsanlagen umschrieben.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10

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