pafl: Verordnung über die Qualität von Wasser erlassen
(ots)Vaduz, 29. September (pafl) Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. September 2004 die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch genehmigt. Die Verordnung dient hauptsächlich dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Trinkwasser ergeben. Zugleich wird damit die Trinkwasserrichtlinie der EG umgesetzt.
Dabei fasst die Verordnung Trinkwasser-relevante Bestimmungen des schweizerischen Lebensmittelrechts zusammen, die bereits bis anhin in verschiedenen Erlassen enthalten und bei uns auf der Grundlage des Zollvertrages anwendbar sind. Punktuell enthält die Verordnung ergänzende bzw. darüber hinausgehende Bestimmungen.
Neu ist die Ausdehnung der Anforderungen auf Wasser, das auch zur Körperpflege und -Reinigung bestimmt ist. Die Verordnung richtet sich in erster Linie an die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, aber auch an die Behörden. Die Wasserversorgungen müssen die allgemeinen Anforderungen, mikrobiologische Parameter und chemische Anforderungen an Wasser einhalten. Sie werden grundsätzlich zur Selbstkontrolle und zur regelmässigen Überwachung des Trinkwassers verpflichtet und müssen dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen als Kontrollbehörde Mängel in der Wasserqualität mitteilen.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wird mit der Überwachung der Trinkwasserqualität in öffentlichen Einrichtungen beauftragt, im weiteren werden die Befugnisse, Pflichten und Kompetenzen bezüglich der anzuordnenden Massnahmen gegenüber den Betreibern von Wasserversorgungsanlagen umschrieben.
Kontakt:
Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10