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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Schaffung eines Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISG) - Sitzung mit Gemeinderat Triesenberg

(ots)

Vaduz, 19. Oktober (pafl) -

Am 18. Oktober 2004 fand im
Regierungsgebäude Vaduz eine Sitzung von Vertretern der Regierung, 
des Amtes für Umweltschutz und des Amtes für Kommunikation mit dem 
Gemeinderat Triesenberg zum Thema Mobilfunk im Alpengebiet statt. 
Die Gemeinde Triesenberg hatte im Zuge der Vernehmlassung zum Gesetz 
über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISG) den Wunsch 
geäussert, dass das Siedlungsgebiet von Steg und Malbun einer 
möglichst geringen Strahlenbelastung ausgesetzt werden solle. Die 
Versorgung sei ausreichend, wenn das Telefonieren mittels Mobilfunk 
im Freien gewährleistet würde. Eine gegenüber heute weitergehende 
Versorgung des Alpengebietes ausserhalb der Siedlungen wird nicht 
als notwendig erachtet.
An der Sitzung wurden die Anliegen der Gemeinde eingehend 
diskutiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob in den 
Siedlungsgebieten Steg und Malbun die Grenzwerte gesenkt werden 
könnten und ob dann eine ausreichende Versorgung noch gegeben wäre. 
Dabei bekräftigte der Gemeinderat seinen im Rahmen des 
Vernehmlassungsverfahrens vorgebrachten Wunsch. Das Ziel sei eine 
genügende Versorgung der Siedlungsgebiete mit möglichst geringer 
Strahlung. Verschiedene Fragen konnten geklärt und Unklarheiten 
beseitigt werden. Insbesondere in technischer Hinsicht konnten 
wesentliche Faktoren und Gegebenheiten aufgezeigt und diskutiert 
werden, die im Zusammenhang mit der Schaffung eines Gesetzes zum 
Schutz vor nichtionisierender Strahlung zu berücksichtigen sind. 
Dadurch konnten die Rahmenbedingungen und die Umstände, die den 
Gesetzgebungsprozess wesentlich beeinflussen, sichtbar gemacht 
werden. Im Weiteren wurden andere Anwendungen als jene der 
Mobiltelefonie diskutiert, welche ebenfalls zu nichtionisierender 
Strahlung führen und mit deren Einführung in Zukunft zu rechnen ist. 
Die Sitzung war geprägt von einem guten konstruktiven Arbeitsklima.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. Juli 2004 die Ergebnisse 
der Vernehmlassung zum Gesetz über den Schutz vor nichtionisierender 
Strahlung (NISG) zur Kenntnis genommen. Zu den Themen 
Gesundheitsschutz und Grenzwerte wurden in den eingegangenen 
Stellungnahmen verschiedene Anliegen vorgebracht, welche die 
Regierung in weiteren Abklärungen untersuchen wird. Das Treffen mit 
dem Gemeinderat Triesenberg war hierbei das erste von einer Reihe 
von Gesprächen. Als nächste werden die Liechtensteinischen 
Kraftwerke und die Ärztekammer zur Erörterung spezifischer Fragen 
eingeladen werden.

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