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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes

(ots)

Vaduz, 28. Oktober (pafl) – Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung im Landtag zur Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Die Notwendigkeit einer solchen Revision ergab sich in erster Linie aus der Verpflichtung zur Umsetzung der 2. EU-Geldwäsche-Richtlinie.

Gleichzeitig sollte aber mit der Vorlage auch die Gelegenheit 
genutzt werden, den neuesten Entwicklungen und internationalen 
Standards im Bereich Prävention von Geldwäscherei, organisierter 
Kriminalität und Terrorismusfinanzierung Rechnung zu tragen. 
Liechtenstein war und ist bereit, seinen Beitrag zur globalen 
Bekämpfung solcher schwerwiegenden Straftaten zu leisten und ist vor 
diesem Hintergrund bestrebt, den seitens des Internationalen 
Währungsfonds festgestellten "high level of compliance" in diesem 
Zusammenhang zu erhalten.
Der Gesetzesentwurf sieht aber nicht nur solche Änderungen des 
Gesetzes vor, die vor diesem Hintergrund als unerlässlich oder 
dringend geboten sind, sondern auch solche Änderungen, die die 
Einhaltung der Vorschriften auf Anwenderseite erleichtern, ohne dass 
qualitative Einbussen mit Blick auf die Zweckerreichung zu 
befürchten sind.

Kontakt:

Stabsstelle für Sorgfaltspflichten
Stephan Ochsner
Tel.: +423/23662 35

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