pafl: Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes
(ots)Vaduz, 28. Oktober (pafl) Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung im Landtag zur Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Die Notwendigkeit einer solchen Revision ergab sich in erster Linie aus der Verpflichtung zur Umsetzung der 2. EU-Geldwäsche-Richtlinie.
Gleichzeitig sollte aber mit der Vorlage auch die Gelegenheit genutzt werden, den neuesten Entwicklungen und internationalen Standards im Bereich Prävention von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung Rechnung zu tragen. Liechtenstein war und ist bereit, seinen Beitrag zur globalen Bekämpfung solcher schwerwiegenden Straftaten zu leisten und ist vor diesem Hintergrund bestrebt, den seitens des Internationalen Währungsfonds festgestellten "high level of compliance" in diesem Zusammenhang zu erhalten.
Der Gesetzesentwurf sieht aber nicht nur solche Änderungen des Gesetzes vor, die vor diesem Hintergrund als unerlässlich oder dringend geboten sind, sondern auch solche Änderungen, die die Einhaltung der Vorschriften auf Anwenderseite erleichtern, ohne dass qualitative Einbussen mit Blick auf die Zweckerreichung zu befürchten sind.
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Stabsstelle für Sorgfaltspflichten
Stephan Ochsner
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