pafl: Neuregelung des Hochschulwesens: Stellungnahme der Regierung an den Landtag
(ots)Vaduz, 29. Oktober (pafl) Die Regierung hat eine Stellungnahme zur Neuregelung des Hochschulwesens (Hochschulgesetz) zuhanden des Landtags verabschiedet. In der Stellungnahme werden die Anregungen und Fragen beantwortet, die während der ersten Lesung im Landtag aufgeworfen wurden.
Zur Klarstellung des Geltungsbereiches hat die Regierung die Gliederung des Gesetzes überarbeitet: Im ersten Teil, den allgemeinen Bestimmungen, wird der Geltungsbereich definiert, im zweiten Teil folgen die gesetzlichen Regelungen für Hochschulen und im dritten Teil diejenigen für hochschulähnliche Einrichtungen. Diese Gliederung ermöglicht es, hochschulähnliche Einrichtungen ins Gesetz zu integrieren, ohne dass damit Abgrenzungsschwierigkeiten gegenüber den Hochschulen verbunden sind.
Grundsätzlich gilt für die liechtensteinische Hochschulpolitik, dass Wert auf ein eigenes Hochschulangebot gelegt wird. Ein eigenes Hochschulangebot stellt einerseits einen Beitrag an den Wirtschaftsstandort Liechtenstein und andererseits einen Beitrag an die Region und über diese hinaus dar. Hochschulangebote sollen sich schwergewichtig auf die Bereiche konzentrieren, in denen das Land oder die Region eigene Kompetenzen anzubieten haben oder die für das Land oder die Region von besonderer Bedeutung sind.
Liechtensteins Angebot konzentriert sich derzeit auf die Fachhochschule Liechtenstein, die als öffentlich-rechtliche Stiftung mit staatlichen Mitteln gefördert wird. Eine staatliche Förderung von privaten Hochschulen ist künftig mit Leistungsvereinbarungen möglich, dies setzt aber ein öffentliches Interesse an der von der Hochschule zu erbringenden Leistung voraus.
Das neue Hochschulgesetz regelt unter Anderem die Abläufe und Voraussetzungen, um neue Hochschulen gründen zu können. Primäres Anliegen dabei ist es, für den Bildungsplatz Liechtenstein Sorge zu tragen. Deshalb wird dem Qualitätserfordernis grosse Bedeutung beigemessen.
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