pafl: Optimierung der öffentlichen Arbeitsvermittlung
(ots)Neues Anreizsystem und Erweiterung der Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern
Die bisher von vier privaten Vermittlungsbüros betreuten Stellensuchenden werden gemäss Neukonzept der Regierung zukünftig direkt durch das Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Arbeit, betreut. Von der Gesamtzahl der Arbeitslosen befinden sich gegenwärtig knapp 500 Personen in der Betreuung durch vier private Vermittlungsbüros. Die bestehenden Vertragsverhältnisse mit diesen vier vom Amt für Volkswirtschaft beauftragten Stellenvermittlungsbüros werden laut Regierungsentscheid vom 26. Oktober auf Ende März 2005 aufgelöst. Eine externe Analyse hat klar aufgezeigt, dass die bisherigen Verträge auf der Basis von finanziellen Entschädigungen für Betreuungsaktivitäten nicht zielführend sind und der entsprechende Aufwand sehr hoch ist. Mit der neuen erfolgsorientierten Lösung werden Kosten eingespart und damit die Arbeitslosenkasse entlastet, welche durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert wird. Die privaten Stellenbüros haben gute Betreuungsarbeit geleistet, doch zeigt sich die Notwendigkeit, das Anreizsystem bei gestiegener Arbeitslosigkeit anzupassen.
Die privaten Vermittlungsbüros sollen in Zukunft keine Kontrollaufgaben mehr wahrnehmen, dafür vermehrt ihre Kernkompetenzen bei Temporär- und Festanstellungen unter Beweis stellen können und für erfolgreiche Tätigkeit einen Bonus erhalten. Davon können neu alle registrierten Personalvermittlungsbüros profitieren.
Lückenlose Beratung für Arbeitssuchende
Die bisher den privaten Büros zugeteilten Arbeitssuchenden werden bis zur Übergabe ans Amt für Volkswirtschaft durch die jetzigen Bezugspersonen weiter betreut. Die stellensuchenden Personen sollen im Laufe des ersten Quartals 2005 schrittweise durch das Amt für Volkswirtschaft übernommen werden. Zu diesem Zweck wird die Organisation des Amtes für Volkswirtschaft in den nächsten Wochen angepasst, damit optimale Voraussetzungen für die Stellensuchenden geschaffen werden können. Auf jeden Fall wird eine lückenlose Betreuung und sorgfältige Übergabe sichergestellt und die betroffenen Personen werden rechtzeitig und persönlich informiert.
Hohe Anforderungen an Beratungspersonal
Die Anforderungen an Personalberater in der Arbeitsvermittlung sind hoch, stehen die Klienten und Klientinnen doch in einer für sie belastenden und unangenehmen Situation. Mit dem Verlust der Arbeit tauchen oft auch Fragen der Existenzsicherung und Probleme bei der Erhaltung der Lebensqualität auf. Personalberater müssen als Zielsetzungen nicht nur die Chancen ihrer Klienten auf dem Arbeitsmarkt unterstützen und stärken, sie müssen im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsauftrages auch die psychosozialen Aspekte in die Beratung einfliessen lassen. Dazu kann es notwendig sein, Klienten und Klientinnen gezielt anderen Institutionen zuzuweisen, die spezifische Unterstützung zum Beispiel bei Budgetfragen, Schuldensanierung oder bei Suchtproblemen leisten können. Umgekehrt erwarten Institutionen wie das Amt für Soziale Dienste, die Invalidenanstalt oder auch die Bewährungshilfe eine adäquate Begleitung ihrer Klientel durch die öffentliche Arbeitsvermittlung.
Diese Aufgabevielfalt erfordert qualifizierte Beratungspersonen mit hoher Sozialkompetenz, einer gewissen Lebenserfahrung und der Fähigkeit auf die Probleme der ihnen anvertrauten Personen mit gezielten Massnahmen zu reagieren.