pafl: Schutz der Kinderrechte
(ots)
Vaduz, 17. November (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes.
Das Fakultativprotokoll trat am 12. Februar 2002 in Kraft. Es wurde im Rahmen der UNO ausgearbeitet und ergänzt die Kinderrechtskonvention namentlich Artikel 38 im Bereich Kindersoldaten. Artikel 38 sieht für die Rekrutierung und die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten ein Mindestalter von 15 Jahren vor und stellt damit gerade in der Extremsituation von bewaffneten Konflikten eine Ausnahme von dem in der Kinderrechtskonvention statuierten Grundsatz dar, wonach jeder Person bis zu ihrem vollendeten 18. Lebensjahr ein besonderer Kinderschutz zukommt. Das Fakultativprotokoll verbessert den Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten in wesentlichen Punkten: Es hebt das Mindestalter für die obligatorische Rekrutierung und die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten auf 18 Jahre an. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, das Mindestalter für die Rekrutierung von Freiwilligen durch staatliche Streitkräfte auf mindestens 16 Jahre zu erhöhen und in einer verbindlichen Erklärung darzulegen, welches Mindestalter für diese Rekrutierungsform auf ihrem Territorium gilt. Ferner müssen sie alle durchführbaren Massnahmen treffen, damit bewaffnete Gruppen unter keinen Umständen Personen unter 18 Jahren rekrutieren oder in Feindseligkeiten einsetzen. Es nimmt schliesslich die Vertragsstaaten in die Pflicht, Massnahmen für die Demobilisierung, Rehabilitation und die soziale Wiedereingliederung von Kindern, die als Soldaten an bewaffneten Konflikten beteiligt waren, zu ergreifen. Damit leistet es einen bedeutenden Beitrag zu einem rechtlichen und tatsächlichen Schutz der Kinder als der schwächsten Glieder der Gesellschaft in bewaffneten Konflikten.
Die Ratifikation des Fakultativprotokolls durch Liechtenstein ist als Fortsetzung des liechtensteinischen Engagements im Rahmen seiner Aussenpolitik im Menschenrechtsbereich und speziell im Bereich der Kinderrechte zu verstehen, zu der auch die regelmässige Unterstützung von Aktivitäten im internationalen Rahmen zählt.
Bisher haben 30 Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet und 86 Staaten haben es ratifiziert. Liechtenstein hat das Fakultativprotokoll am 8. September 2000 anlässlich des Millenniums- Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der UNO- Generalversammlung vom 6. bis 8. September 2000 in New York unterzeichnet.
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