pafl: Studie zum Mobilfunk in Auftrag gegeben
Vaduz, 17. November 2004 (pafl) -
(ots)Machbarkeit des Salzburger Grenzwertes wird geprüft
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 16. November 2004 die Firma enorm GmbH, München, mit der Erstellung einer Studie zum Mobilfunknetz beauftragt. Dabei soll geklärt werden, wie das Mobilfunknetz in Liechtenstein bei möglichst geringer Belastung durch nicht-ionisierende Strahlung (NIS) ausgestaltet werden kann. Mit der Studie sollen Grundlagen geschaffen werden, um fundiert zu klären, ob tiefere Grenzwerte festgelegt werden könnten als in der NIS-Vernehmlassungsvorlage vorgesehen. Damit verbundene Konsequenzen hinsichtlich der Kosten für die Mobilfunkbetreiber und Endkunden, der Gewährung der Versorgungssicherheit sowie der Überlagerungseffekte durch ausländische Netze sollen in erster Annäherung evaluiert werden.
Der Auftrag beinhaltet die Berücksichtung verschiedener spezieller Fragen: Etwa eine Gegenüberstellung von verschiedenen Standortszenarien und Alternativen mit dem Ziel der Erreichung einer möglichst geringen Exposition durch nicht-ionisierende Strahlung; die Beachtung diverser diskutierter Grenzwerte, insbesondere des Salzburger Grenzwertes; oder alternativ die Möglichkeit, Grenzwerte gebietsbezogen nach deren Nutzungsart festzulegen. Zudem soll in einer Machbarkeitsanalyse geprüft werden, ob die Siedlungen im Berggebiet derart versorgt werden können, dass ein Telefonieren einerseits nur im Freien möglich ist und andererseits nicht besiedelte Gebiete im Berggebiet nur minimal versorgt werden.
Unabhängige Studie
Der Auftragnehmer arbeitet im Rahmen des Auftrages wirtschaftlich und fachlich unabhängig von Interessen bzw. Interessensvertretern und auf dem neusten fachlichen Stand der Technik. Es sind ihm seitens des Auftraggebers keine Einschränkungen und Grenzen gesetzt, die dem Projektziel entgegenstehen.
Hintergrund dieser Entscheidung der Regierung ist die Vernehmlassung zum Gesetz über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISG). Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. Juli 2004 die Ergebnisse der Stellungnahmen zum Vernehmlassungsentwurf zur Kenntnis genommen. Die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung und die grundsätzliche Ausrichtung der Gesetzesvorlage an den entsprechenden schweizerischen Bestimmungen wurden mit grosser Mehrheit befürwortet. Inhaltlich wurde bezüglich der verschiedenen Quellen von nicht-ionisierender Strahlung vor allem auf die Thematik der Mobilkommunikation eingegangen. Bei der Bewertung der vorhandenen Erkenntnisse und Grundlagen sowie der Vernehmlassungsvorlage gingen die Ansichten erwartungsgemäss sehr weit auseinander. Im Mittelpunkt der Äusserungen stand insbesondere die Frage, ob das Mobilfunknetz auch bei tieferen Grenzwerten betrieben werden könnte als im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen. Auf technischer Ebene wurde diese Frage in der Vernehmlassung nicht beantwortet, weshalb die Regierung beschloss, dieser Frage mit einer unabhängigen Studie nachzugehen.
Versorgung im Berggebiet
Die Gemeinde Triesenberg hat in ihrer Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht und anlässlich der Sitzung vom 18. Oktober 2004 mit Vertretern der Regierung, des Amtes für Umweltschutz und des Amtes für Kommunikation geäussert, dass sie für eine möglichst geringe Strahlenbelastung in den Siedlungsgebieten Malbun und Steg eintritt, dass sie es als ausreichend erachtet, wenn im besiedelten Alpengebiet das Telefonieren mittels Mobilfunk im Freien gewährleistet ist und dass sie im nicht besiedelten Alpengebiet keine Erhöhung der Versorgung wünscht. Mit einer Petition in diesem Zusammenhang wird gefordert, dass in Triesenberg ohne Zustimmung der Bevölkerung keine weiteren Mobilfunkantennen (GSM und UMTS) aufgestellt werden dürfen, dass die heutigen Mobilfunkantennen beim Tunnel und jene in Malbun abgebrochen werden müssen und dass in Triesenberg und im Alpengebiet eine Maximalbelastung von 0,02 V/m eingehalten wird. Der Frage zur Ausgestaltung des Mobilfunknetzes unter der Bedingung, dass das Telefonieren in den Berggebietssiedlungen nur im Freien zu gewährleisten wäre, wird in der nun in Auftrag gegebenen Studie ebenfalls nachgegangen.
Kontakt:
Johannes Pingitzer
Ressort Umwelt
Tel.: +423/236 60 44