pafl: Regierung schickt Revision der beruflichen Vorsorge in die Vernehmlassung
(ots)
Vaduz 22. November (pafl) -
Die Regierung hat die Vorlage zur Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie der Konkursordnung in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der Vorlage ist die Stärkung der Interessen der Versicherten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch die Einführung umfassender Transparenz- und Informationsvorschriften sowie die Grundlage für die Einführung eines Sicherungsfonds zur Gewährleistung der Versichertenansprüche im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung. Im Weiteren soll die paritätische Verwaltung verstärkt werden.
Die heutige Gesetzgebung über die betriebliche Personalvorsorge ist übersichtlich in wenigen Bestimmungen reglementiert. Sie ist für die Durchführungsträger einfach zu administrieren und hat sich weitestgehend bewährt. Dennoch ist nach bald 15-jährigem Bestehen des Gesetzes und insbesondere aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen eine Revision der Gesetzgebung über die betriebliche Personalvorsorge notwendig.
Ziel dieser Vorlage ist in erster Linie die Stärkung der Versicherteninteressen. Die von der Vorsorge Betroffenen als auch die Aufsichtsbehörde verlangen nach verbesserter Information. Im Sinne einer umfassenden Transparenz sollen deshalb die Informationen an die Versicherten ausgebaut werden und die Durchführungsträger sollen gleichzeitig einen transparenteren Einblick in ihre Tätigkeit bieten. Eine funktionierende paritätische Verwaltung soll gewährleisten, dass die Versicherten in die Durchführung der Versicherung miteinbezogen werden und ihre Rechte wahrnehmen können.
Dieses Ziel soll erreicht werden, indem umfassende Transparenzbestimmungen eingeführt werden. Dazu sollen insbesondere die Informationspflichten ausgebaut, Rechnungslegungsvorschriften eingeführt und die paritätische Verwaltung verstärkt werden.
Gleichzeitig sollen die Rechte der angeschlossenen Arbeitgeber und ihrer Arbeitnehmer verstärkt werden, indem Regelungen bei der Auflösung von Anschlussverträgen eingeführt werden. Damit soll auch der Wettbewerb unter den Vorsorgeeinrichtungen verbessert werden, damit die Arbeitgeber unter mehreren Vorsorgelösungen für ihre Arbeitnehmer auswählen können.
Schliesslich sind weitere Verbesserungen im Interesse der Versicherten vorgesehen, wie beispielsweise die Einführung der vollen Freizügigkeit und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Errichtung eines Sicherheitsfonds zur Gewährleistung der Versichertenansprüche im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung.
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