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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung schickt Revision der beruflichen Vorsorge in die Vernehmlassung

(ots)

Vaduz 22. November (pafl) -

Die Regierung hat die Vorlage
zur Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge 
sowie der Konkursordnung in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der 
Vorlage ist die Stärkung der Interessen der Versicherten. Dies soll 
insbesondere erreicht werden durch die Einführung umfassender 
Transparenz- und Informationsvorschriften sowie die Grundlage für 
die Einführung eines Sicherungsfonds zur Gewährleistung der 
Versichertenansprüche im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer 
Vorsorgeeinrichtung. Im Weiteren soll die paritätische Verwaltung 
verstärkt werden.
Die heutige Gesetzgebung über die betriebliche Personalvorsorge ist 
übersichtlich in wenigen Bestimmungen reglementiert. Sie ist für die 
Durchführungsträger einfach zu administrieren und hat sich 
weitestgehend bewährt. Dennoch ist nach bald 15-jährigem Bestehen 
des Gesetzes und insbesondere aufgrund veränderter wirtschaftlicher 
Rahmenbedingungen eine Revision der Gesetzgebung über die 
betriebliche Personalvorsorge notwendig.
Ziel dieser Vorlage ist in erster Linie die Stärkung der 
Versicherteninteressen. Die von der Vorsorge Betroffenen als auch 
die Aufsichtsbehörde verlangen nach verbesserter Information. Im 
Sinne einer umfassenden Transparenz sollen deshalb die Informationen 
an die Versicherten ausgebaut werden und die Durchführungsträger 
sollen gleichzeitig einen transparenteren Einblick in ihre Tätigkeit 
bieten. Eine funktionierende paritätische Verwaltung soll 
gewährleisten, dass die Versicherten in die Durchführung der 
Versicherung miteinbezogen werden und ihre Rechte wahrnehmen können.
Dieses Ziel soll erreicht werden, indem umfassende 
Transparenzbestimmungen eingeführt werden. Dazu sollen insbesondere 
die Informationspflichten ausgebaut, Rechnungslegungsvorschriften 
eingeführt und die paritätische Verwaltung verstärkt werden.
Gleichzeitig sollen die Rechte der angeschlossenen Arbeitgeber und 
ihrer Arbeitnehmer verstärkt werden, indem Regelungen bei der 
Auflösung von Anschlussverträgen eingeführt werden. Damit soll auch 
der Wettbewerb unter den Vorsorgeeinrichtungen verbessert werden, 
damit die Arbeitgeber unter mehreren Vorsorgelösungen für ihre 
Arbeitnehmer auswählen können.
Schliesslich sind weitere Verbesserungen im Interesse der 
Versicherten vorgesehen, wie beispielsweise die Einführung der 
vollen Freizügigkeit und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage 
für die Errichtung eines Sicherheitsfonds zur Gewährleistung der 
Versichertenansprüche im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer 
Vorsorgeeinrichtung.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Abt. Versicherungen
Mario Gassner
+423/236 68 83

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