pafl: Weinqualitätsverordnung Einladung zur Stellungnahme
(ots)
Vaduz, 3. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat den Entwurf der Verordnung zur Qualitätsförderung des Liechtensteiner Weines, kurz Weinqualitätsverordnung, zur Kenntnis genommen und das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen mit der Konsultation der interessierten Kreise beauftragt. Inhaltlich verfolgt die Weinqualitätsverordnung entsprechend ihrer Bezeichnung primär ein Ziel: Die Förderung der Qualität der heimischen Weine.
Durch die eigenständige Neuregelung des Weinbereichs werden wichtige Weichen für die Zukunft gestellt: Die neuen Bestimmungen definieren die Anforderungen, welche als Voraussetzung für die zukünftige Anerkennung der Liechtensteiner Weine als Qualitätsprodukte gelten, und zwar sowohl Schweiz- als auch EWR-seitig.
Unter diesem Aspekt führt die Weinqualitätsverordnung z.B. die AOC- Bezeichnung (appellation d'origine contrôlée, kontrollierte Ursprungsbezeichnung) für die Liechtensteiner Weine der Kategorie 1 ein. Dadurch werden diese künftig auch nach Inkrafttreten der bevorstehenden Änderungen der heutigen, schweizerischen Weingesetzgebung weiterhin Zugang zur obersten Weinkategorie auf dem Schweizer Markt haben.
Zugleich sind auch aufgrund von EWR-rechtlichen Verpflichtungen diverse Detailregelungen im Weinbereich nötig, um die EWR-seitige Anerkennung der Liechtensteiner Weine als Qualitätsweine beanspruchen zu können. Dazu werden neue Elemente eingeführt, wie z.B. die Führung eines liechtensteinischen Rebsortenverzeichnisses, die Definition der traditionellen Begriffe zur Weinbezeichnung und die Einführung eines Weinqualitätsstufensystems.
Beginnend mit der Selbstkontrolle durch den Winzer im Rebberg, über einen technischen Anforderungskatalog zur Trauben- und schliesslich zur Weinproduktion, bis hin zur amtlichen Weinlesekontrolle und der Beurteilung der Weine durch eine professionelle Weindegustationskommission setzt die Weinqualitätsverordnung den nötigen rechtlichen Rahmen für die Qualität des liechtensteinischen Weines, was wiederum seine Marktposition festigt und somit den einheimischen Winzern zu Gute kommen wird.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wird den Entwurf der Weinqualitätsverordnung in den nächsten Tagen den Winzervereinigungen und weiteren Fachleuten zuschicken. Darüber hinaus sind aber auch alle anderen Interessierten eingeladen, sich über die Weinqualitätsverordnung zu informieren und bis zum 31. Januar 2005 eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf kann beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen bezogen werden, welches als zuständige Amtsstelle auch gerne Ihre Fragen zum Entwurf der Weinqualitätsverordnung beantwortet.
Kontakt:
Karin Zech
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