pafl: Wichtiger Beitrag zum internationalen Umweltschutz
(ots)Kyoto-Protokoll kann für Liechtenstein in Kraft treten
Der Ständige Vertreter Liechtensteins bei der UNO in New York, Botschafter Christian Wenaweser, hat am Freitag, 3. Dezember, die Ratifikationsurkunden Liechtensteins zum Kyoto-Protokoll sowie zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe hinterlegt. Sowohl das Kyoto-Protokoll als auch das Stockholmer Übereinkommen treten für Liechtenstein am 3. März 2005 in Kraft.
Klimawandel macht vor Landesgrenzen nicht Halt
Auswirkungen des Klimawandels sind in vielen Regionen der Erde zu spüren. Deshalb ist es wichtig, dass dem globalen Klimawandel als grösster umweltpolitischer Herausforderung durch entschiedenes multilaterales Handeln begegnet wird. Die Staatengemeinschaft hat die Problematik erkannt und mit dem Protokoll von Kyoto ein Instrument geschaffen, das erstmals eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen rechtsverbindlich festlegt. Es verpflichtet die Industriestaaten, im Zeitraum von 2008 bis 2012 den Ausstoss von sechs Treibhausgasen, darunter Kohlendioxid als wichtigstes, im Vergleich zum Stand von 1990 zu senken. So hat sich Liechtenstein mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zu einer Reduzierung seiner Treibhausgas-Emissionen um 8 Prozent verpflichtet. Lange Zeit war das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls ungewiss. Das Protokoll kann nämlich nur in Kraft treten, wenn es von mindestens 55 Ländern ratifiziert worden ist, die gemeinsam mindestens 55 Prozent der Treibhausgase verursachen. Diese Grenze von 55 Prozent war, nachdem die USA als weltweit grösster Verursacher von Treibhausgasen aus dem Protokoll ausgestiegen sind, nur mit Russland zu erreichen. Am 18. November 2004 hat nun Russland seine Ratifikationsurkunde hinterlegt und damit einen 90-Tage Countdown zum Inkrafttreten des Kyoto- Protokolls ausgelöst. Gleichzeitig mit Liechtenstein hat auch Indonesien am Freitag seine Ratifikationsurkunde hinterlegt. Die Zahl der Vertragsparteien steigt damit auf 131.
Schutz vor gefährlichen Chemikalien
Das zweite Übereinkommen, zu welchem Liechtenstein seine Ratifikationsurkunde hinterlegt hat, das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs), will zwölf schwer abbaubare, giftige Chemikalien weltweit eliminieren und deren Verwendung verbieten. Die POPs können sich nach der Freisetzung via Luft und Wasser, aber auch über die Nahrungskette global ausbreiten. Deshalb gilt es, sie nicht nur in den Industriestaaten zu kontrollieren; dort sind sie schon weitgehend eliminiert. Im Vordergrund steht vielmehr die Reduktion und Eliminierung ihrer Verwendung in den Entwicklungs- und Schwellenländern, wo sie mangels Alternativen wie im Beispiel des DDT zur Malariabekämpfung zum Teil noch heute eingesetzt werden. Das Stockholmer Übereinkommen ist für die internationale Chemikalienpolitik von herausragender Bedeutung. Es stellt sicher, dass mit vertretbarem Aufwand weltweit erhebliche Verbesserungen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den gefährlichen POPs erzielt werden. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens unterstützt Liechtenstein die höheren Umweltstandards auf weltweiter Ebene.
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