pafl: Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht abgeändert
(ots)
Vaduz, 9. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat die Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht abgeändert. Die Änderung wurde notwendig, da das Gesetz zum Personen- und Gesellschaftsrecht abgeändert wurde. Durch die Verordnung wird festgelegt, welche Bestimmungen des Titels 20 des Personen- und Gesellschaftsrechts über die Rechnungslegung auch bei Anwendung der internatonalen Rechnungslegungsstandards der IASB anzuwenden sind und es werden die in den Anhängen 1 und 2 festgelegten Schwellenwerte angehoben.
Anlass für die Änderung des Personen- und Gesellschaftsrechts waren die Richtlinien über die konsolidierten Abschlüsse von Gesellschaften, Banken, Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen sowie die Erhöhung der Schwellenwerte für kleine und mittelgrosse Unternehmen.
Kontakt:
Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34