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Fürstentum Liechtenstein

pafl: WTO-Länderexamen: Handelspolitik der Schweiz und Liechtensteins

(ots)

Vaduz, 17. Dezember (pafl) -

Am 15. und 17. Dezember 2004
fand in Genf das zweite WTO-Länderexamen über die Wirtschaftspolitik 
der Schweiz und Liechtensteins statt. Für die Schweiz war dies 
bereits das vierte Länderexamen. Aufgrund der engen wirtschaftlichen 
und vertraglichen Verflechtungen der Schweiz und Liechtensteins, 
insbesondere aufgrund des Zollvertrages, wurde bei diesem Examen zum 
zweiten Mal gleichzeitig die Wirtschaftspolitik der Schweiz und 
Liechtensteins erfasst.
Nach einem kurzen Überblick über das wirtschaftliche Umfeld, 
konzentriert sich der Bericht des WTO-Sekretariats auf den Rahmen 
und die Ziele der Handelspolitik. Er analysiert die Handelspraktiken 
nach Massnahmen und nach Wirtschaftssektoren. Die WTO präsentiert 
sehr detailliert die Zollpolitik sowie die Handelsmassnahmen im 
Rahmen der Landwirtschaftspolitik. Spezielle Aufmerksamkeit widmet 
der Bericht all jenen Bereichen, die durch das WTO-Abkommen erfasst 
werden, u.a. insbesondere den technischen Handelshemmnissen, dem 
öffentlichen Beschaffungswesen, der Telekommunikation, dem geistigen 
Eigentum sowie den restlichen Dienstleistungen. Behandelt werden 
auch die Entwicklung der Aussenbeziehungen der Schweiz und 
Liechtensteins auf der Basis bilateraler und regionaler 
Handelsabkommen.
Die Regierungen der Schweiz und Liechtensteins haben ebenfalls einen 
Bericht veröffentlicht. Sie präsentieren darin die 
Wirtschaftsentwicklung ihres Landes und ihre internationalen 
Wirtschaftsbeziehungen. Beide Staaten betonen ihr aktives Engagement 
in Bezug auf die nächste Verhandlungsphase der Doha-Runde.
Der Bericht des WTO-Sekretariats und die beiden Regierungsberichte 
wurden im WTO-Generalrat am 15. und 17. Dezember 2004 von den WTO- 
Mitgliedstaaten (zur Zeit zählt die WTO 148 Mitgliedstaaten) 
diskutiert. Das Resultat dieser Beratung wird in einer 
Schlusserklärung der Vorsitzenden des Rates festgehalten.
Ziel des WTO Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik ist es, 
einen Beitrag zur besseren Einhaltung der Regeln und Verpflichtungen 
der WTO-Übereinkommen und zu einem reibungslosen Funktionieren des 
multilateralen Handelssystems zu leisten, indem eine grössere 
Transparenz und ein besseres Verständnis der Handelspolitik und 
praktiken der Mitgliedstaaten geschaffen wird. Im Rahmen des 
Länderexamens werden keine Liberalisierungsverhandlungen geführt. 
Das Länderexamen bildet allerdings eine sehr informative Grundlage, 
um bei einem anderen Land zusätzlichen Liberalisierungsbedarf 
aufzudecken und diese Liberalisierungen dann während den offiziellen 
Verhandlungsrunden einzufordern.
Schlussfolgerungen des Berichts des WTO-Sekretariats
• Das Wirtschaftswachstum hat sich in der Schweiz und in 
Liechtenstein seit 2000 unterschiedlich entwickelt. In Liechtenstein 
war das Wachstum der Wirtschaft mit einer Ausdehnung der 
Beschäftigung und einer Diversifizierung der Aktivitäten verbunden. 
Hingegen erlebte die Schweiz eine lange Phase der Stagnation, und 
bisher hat der Aufschwung nicht zu einer Abnahme der 
Erwerbslosigkeit geführt. Zudem wird festgestellt, dass die 
Wirtschaften der beiden Länder immer stärker auf die verarbeitende 
Industrie im Bereich der Hochtechnologie und auf Dienstleistungen 
ausgerichtet sind.
• Das Sekretariat stellt fest, dass die Handelspolitik der Schweiz 
und Liechtensteins auf Grund des Abkommens zur Zollunion von 1923 
hauptsächlich durch die Schweiz bestimmt wird. Der Beitritt 
Liechtensteins zum EWR hat gemäss diesem Bericht die Wirtschaft 
Liechtensteins in den letzten Jahren stark angekurbelt.
• Es wird festgehalten, dass die WTO weiterhin eine zentrale Rolle 
in der Handelspolitik der beiden Staaten spielt, dass jedoch auch 
die regionalen Abkommen einen wachsenden Raum einnehmen.
• Das Sekretariat erinnert daran, dass der gemeinsame Zolltarif 
zwischen der Schweiz und Liechtenstein, der mit Ausnahme von Erdgas 
und Erölprodukten vollumfänglich konsolidiert ist, immer noch 
ausschliesslich aus spezifischen Zöllen besteht. Das Sekretariat hat 
ausgerechnet, dass der einfache Durchschnitt des Wertäquivalents der 
unter Meistbegünstigungsbedingungen effektiv angewandten Zölle im 
Jahr 2004 9,3 Prozent beträgt. Gemäss der Definition der WTO liegt 
der Durchschnitt des Wertäquivalents für Zölle auf 
Landwirtschaftsprodukte bei 36 Prozent, bei 
nichtlandwirtschaftlichen Produkten hingegen lediglich bei 2,3 
Prozent. Produkte von 18 Prozent der Tariflinien können zollfrei 
eingeführt werden, während für 39 Prozent der Tariflinien Zölle 
erhoben werden, die 2 Prozent oder weniger betragen.
• Das Sekretariat anerkennt jedoch, dass die Zollverfahren wirksam 
und transparent sind. Es erinnert allerdings daran, dass sich die 
beiden Länder für eine grosse Anzahl Landwirtschaftsprodukte das 
Recht vorbehalten haben, die spezielle Schutzklausel des 
WTO-Abkommens über die Landwirtschaft geltend zu machen.
• Das Sekretariat hält für den Bereich technische Regulierungen 
fest, dass die Harmonisierung der Regulierungen der Schweiz und 
Liechtensteins mit jenen der EU den Handel mit der restlichen Welt 
ebenfalls erleichtern.
• Es ist die Auffassung des Sekretariats, dass die beiden Länder ein 
liberales Aussenhandelsregime für industrielle Produkte und 
Dienstleistungen anwenden. Die Unternehmen Liechtensteins und der 
Schweiz sind in den meisten Fällen sehr wettbewerbsfähig und weisen 
einen hohen Export auf. Es wird zudem festgehalten, dass die 
Reformen der Dienstleistungsmärkte Liechtensteins und der Schweiz 
weitergeführt werden. In gewissen Bereichen, namentlich bei den 
Finanzdienstleistungen, ist das Sekretariat der Meinung, dass die 
beiden Länder über ihre multilateralen Verpflichtungen hinaus 
liberalisiert haben.
• Das Sekretariat stellt fest, dass auf Grund der hohen 
Ausserkontingentszollansätze für die meisten Importprodukte im 
Landwirtschaftsbereich, die im Wettbewerb mit einheimischen 
Erzeugnissen stehen, die Preise für Nahrungsmittel auf dem 
Binnenmarkt höher sind als in der Mehrheit der anderen Länder, dies 
zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten und der anderen 
Wirtschaftszweige. Es wird schliesslich hervorgehoben, dass die 
Behörden versuchen, geographische Herkunftsbezeichnungen, 
Etikettierung sowie biologische Produktionsnormen zu fördern, dies 
im Hinblick auf die Entwicklung eines Marktes für qualitativ hoch 
stehende Landwirtschaftsprodukte und Nahrungsmittel.

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