pafl: Gebäudeversicherungsverordnung erlassen
(ots)Vaduz, 26. Januar (pafl) Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Januar 2005 die Verordnung zum Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden erlassen. Die Verordnung regelt insbesondere die Definition von Feuer- und Elementarschäden, die Höhe des vom Versicherungsnehmer zu tragenden Selbstbehalts sowie die Haftungsbegrenzungen und ausschlüsse. Weiters enthält sie Vorschriften über die Durchführung der Schätzung, welche die Grundlage für die Festsetzung der Versicherungswerte bildet.
Die Gebäudeversicherungsverordnung gibt zudem die Berechnungsgrundlagen für die Elementarschaden-Prämien vor und die dazu notwendigen statistischen Grundlagen. Schliesslich sind die Versicherungsunternehmen zum Zwecke der Prävention verpflichtet, gemeinsam einen jährlichen Gesamtbeitrag von 75'000 Franken für den Brandschutz und die Prävention von Elementarschäden zu entrichten.
Das Gebäudeversicherungsgesetz enthält Vorschriften über die obligatorische Versicherung der in Liechtenstein gelegenen Gebäude gegen durch Feuer oder Elementarereignisse verursachte Schäden. Als Rahmengesetz enthält es die allgemeinen und grundsätzlichen Bestimmungen für die obligatorische Gebäudeversicherung, die Details und Ausführungsbestimmungen sind in der vorliegenden Verordnung geregelt.
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