pafl: Umsetzungsbilanz in den EWR/EFTA-Staaten
(ots)Liechtenstein im Mittelfeld
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute ihren zweiten Halbjahresbericht 2004 (sog. Scoreboard) über den Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen veröffentlicht. Die EFTA- Überwachungsbehörde verfasst, parallel zur EU-Kommission, jeweils zweimal im Jahr einen Bericht über die Umsetzung des EWR-Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten. Dabei werden einerseits die Umsetzungsquoten bzw. -defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den übrigen 25 EWR-Vertragsstaaten dargestellt und andererseits Vertragsverletzungsverfahren aufgezeigt, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder Umsetzung von EG-Richtlinien eingeleitet wurden. Stichtag für das aktuelle Scoreboard war der 15. November 2004.
Am Stichtag umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 4035 EG- Rechtsakte, davon 1526 EG-Richtlinien. Die Umsetzungsquote wird nur auf Basis der EG-Richtlinien erstellt, da diese, im Gegensatz zu EG- Verordnungen, eines nationalen Umsetzungsrechtsakts bedürfen, um in Liechtenstein anwendbar zu sein. Auf der Basis von 1526 EG- Richtlinien ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle Umsetzungsquote von 97,3 Prozent bzw. ein Umsetzungsdefizit von 2.7 Prozent. Dies bedeutet zwar einen Anstieg des Umsetzungsdefizits um 0,8 Prozent gegenüber dem letzten Scoreboard vom Juni 2004, Liechtenstein rangiert aber mit Platz 14 weiterhin im Mittelfeld der 28 EWR-Vertragsstaaten. Der Anstieg des Umsetzungsdefizits gründet auf einem Übersetzungsproblem seitens der EU-Kommission, welches zwischenzeitlich aber behoben werden konnte. Bei der nächsten Evaluierung ist deshalb eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der liechtensteinischen Umsetzungsquote zu erwarten. Die beiden anderen EWR/EFTA-Staaten Norwegen und Island belegen mit einem Umsetzungsdefizit von 1.0 Prozent bzw. 1.4 Prozent die Plätze eins und vier.
Wie bisher wird Liechtenstein bei der Umsetzung der noch ausstehenden EG-Richtlinien versuchen, die nationalen Interessen bestmöglich zu wahren. Wichtige Herausforderungen sind insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Telekommunikation und Audiovisuelle Dienste sowie im Hinblick auf das noch bevorstehende Urteil des EFTA-Gerichtshofs betreffend das Wohnsitzerfordernis im Bankengesetz (Rs. E-8/04) zu erwarten.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA- Überwachungsbehörde gegenüber den drei EWR/EFTA-Staaten stieg von 76 auf 79. Gegen Norwegen laufen in 35 Fällen, gegen Island in 24 und gegen Liechtenstein in 18 Fällen entsprechende Verfahren.
Das aktuelle Scoreboard der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal Market Scoreboard EFTA States No. 15) kann im Internet unter www.sewr.llv.li (Rubrik: Aktuelles) eingesehen oder direkt bei der EFTA-Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 61). Für weitere Fragen steht Ihnen die Stabsstelle EWR gerne zur Verfügung (Tel. +423/236 60 37; E-Mail: info@sewr.llv.li ).
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Stabsstelle EWR
lic. iur. Sabine Tömördy
Tel. +423/236 60 37