pafl: Verfütterung von Hanf in jeder Form an Nutztiere verboten
(ots)
Vaduz, 10. Februar (pafl) -
Im Zuge der jüngsten Änderung der schweizerischen Futtermittelverordnung wurde auch das Futtermittelbuch abgeändert. Damit ist ab 1. März 2005 die Verfütterung von Hanf in jeder Form an Nutztiere verboten. Es ist eine Grundsatzforderung im Futtermittelrecht, dass Futtermittel so beschaffen sein müssen, dass sie die Qualität der von landwirtschaftlichen Nutztieren gewonnenen Produkte nicht negativ beeinflussen.
Dies ist insbesondere bei der Verfütterung von Hanf an Milchkühe nicht gegeben. Die Übertragung des pharmakologisch aktiven Inhaltsstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) aus dem Futter in die Milch ist eindeutig belegt. Die in der Milch wieder gefundenen THC-Gehalte können selbst dann nicht akzeptiert werden, wenn nur die im Sortenkatalog des Bundesamtes für Landwirtschaft aufgeführten Hanfsorten verfüttert werden. Über die Zusammenhänge der Hanffütterung an Schlachttiere liegen keine Angaben vor. Es kann jedoch angenommen werden, dass auch im Fleisch von Schlachttieren, denen Hanf verfüttert worden ist, Rückstände von THC gefunden werden können.
Ein allfälliger Anbau von Futterhanf zufolge der aktuellen Informationsveranstaltungen von Hanf-Interessengemeinschaften führt künftig zwangsläufig zu einer Kollision mit dem Futtermittelrecht. Bei Fragen zum Anbau von Hanf als Ölsaat oder als nachwachsender Rohstoff steht das Landwirtschaftsamt beratend zur Verfügung. Zu Aspekten des Betäubungsmittelrechts erhalten Sie beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen Auskunft.
Kontakt Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen Dr. Peter Malin Tel.: +423/236 73 20