pafl: Starke Vertretung des Gewerbes sichern
(ots)Regierung genehmigt neue Statuten der GWK
An ihrer Sitzung vom 22. Februar 2005 hat die Regierung die neuen Statuten der Gewerbe- und Wirtschaftskammer GWK genehmigt. Die Änderung der Statuten wurde nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes über die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft in der GWK notwendig. Mit den nunmehr genehmigten Statuten wurde die erforderliche Grundlage geschaffen, um die GWK in einen rechtlichen Rahmen einzubetten, welcher die GWK auch ohne Pflichtmitgliedschaft als starke Vertretung der gewerblichen Wirtschaft sichert.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1936 war die GWK über Jahrzehnte hinweg eine starke Interessensvertretung des Gewerbes und ein verlässlicher Partner für die Politik. In der Nachfolge der Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft durch den Staatsgerichtshof war die Regierung daher bestrebt, die GWK in ihrer Bedeutung zu sichern. "Dabei verfolgen wir ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst wurden die GWK-Statuten in enger Zusammenarbeit mit der GWK geändert, sodass nun im Anschluss daran verschiedene gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden können. Schliesslich braucht die Regierung gerade im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik auch künftig eine verlässliche Interessensvertretung der gewerblichen Wirtschaft", erklärt Regierungsrat und Wirtschaftsminister Hansjörg Frick.
Leistungen der GWK sichern
Bis zum Urteil des Staatsgerichtshofs war jedes Unternehmen mit einer Gewerbebewilligung Zwangsmitglied in der GWK. Die Gewerbe- und Wirtschaftskammer erfüllte einen gesetzlichen Auftrag und hat sich zu einem modernen Wirtschaftsverband entwickelt. Die Palette der angebotenen Dienstleistungen wurde im Verlauf der Jahre ausgeweitet und an die Bedürfnisse der Unternehmen angepasst. Zudem wurde mit dem Beruflichen Weiterbildungsinstitut (BWI) eine Aus- und Weiterbildungsorganisation aufgebaut, welche das entsprechende Angebot in Liechtenstein ergänzt.
Zweistufiges Vorgehen
Um die GWK als starken Wirtschaftspartner zu erhalten, hat die Regierung unmittelbar nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofes ein zweistufiges Vorgehen gewählt. In einer ersten Phase wurden die Organisationsstatuten in Zusammenarbeit mit der GWK überarbeitet, während die zweite Phase die Anpassung der Gesetze betreffen wird, die für das Gewerbe sowie die Gewerbe- und Wirtschaftskammer massgebend sind. Die Anpassung der Organisationsstatuten wurde notwendig, damit die GWK ihre Aufgaben auch weiterhin ausüben kann.
Gesetzliche Anpassungen
Geklärt wird derzeit auch die Frage einer Übergangsfinanzierung, da sich die GWK aufgrund des Staatsgerichtshofurteils mit Einnahmeausfällen konfrontiert sieht. Die Anpassung verschiedener Gesetze, die nachfolgend an die Hand genommen wird, betrifft vor allem das Gesetz aus dem Jahre 1936 über die Errichtung einer Gewerbegenossenschaft sowie das Gewerbegesetz, das in erster Fassung schon im letzten Jahr in die Vernehmlassung gegeben wurde, nun aber unter Einbezug der Entscheidung des Staatsgerichtshofes einiger Anpassungen bedarf.
Erster Teilschritt vollzogen
Diese gesetzlichen Anpassungen sollen gewährleisten, dass die GWK auch künftig eine wertvolle und verlässliche gewerbliche Interessensvertretung gerade im Bereich Sozialpartnerschaft bleibt. Mit der Genehmigung der Statuten wurde dabei ein wichtiger Teilschritt realisiert.
Kontakt:
Dr. Martin Meyer
Stabsstelle für Wirtschaft
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