pafl: Teilzeitangestellte erhalten weiterhin vollen Krankenkassen-Beitrag
(ots)Regierung hat Amts-Entscheid korrigiert
Teilzeitangestellte der Liechtensteinischen Landesverwaltung erhalten auch weiterhin einen vollen Arbeitgeber-Beitrag an die Krankenkassenprämien. Diesen Entscheid traf die Regierung bereits vergangene Woche, nachdem das zuständige Amt für Personal und Organisation auf Intervention verschiedener Amtsstellen ohne Rücksprache mit der Regierung eine Kürzung des Arbeitgeber-Beitrags bei Teilzeitangestellten durchgeführt hatte. Anderslautende Berichterstattung in den Medien entspricht somit nicht den Tatsachen.
"Im Interesse der Teilzeitangestellten und im Sinne einer Aufwertung der Teilzeitarbeit ist es wichtig, dass weiterhin der volle Arbeitgeber-Beitrag an die Krankenkassenprämie ausbezahlt wird. Schliesslich sind oftmals Frauen in Teilzeitarbeit tätig, für die eine über das gesetzliche Mindestmass hinausgehende Handhabe eine wichtige finanzielle Entlastung darstellen kann", hält Regierungschef Otmar Hasler fest. Daher hat die Regierung den Entscheid des Amtes bereits vergangene Woche korrigiert.
Abzug wird rückerstattet
Die Berichterstattung in der Ausgabe vom 8. März des "Liechtensteiner Vaterlands" entspricht somit nicht den Tatsachen. Schliesslich hat die Regierung bereits vergangenen Donnerstag, den 3. März, das zuständige Amt für Personal und Organisation angewiesen, die vom Amt eigenmächtig getroffene Kürzung des Arbeitgeberbeitrags rückgängig zu machen und den bei der letzten Lohnauszahlung bereits abgezogenen Betrag wieder gutzuschreiben.
Die betroffenen Teilzeitangestellten der Landesverwaltung werden daher direkt mittels eines Schreibens, das bereits diesen Montag versandt wurde, über die Aufhebung des Amts-Entscheids durch die Regierung informiert.
Gesetz aus dem Jahr 1999
Die vom zuständigen Amt vorgesehene Kürzung des Arbeitgeber- Beitrags an die Krankenkassenprämie orientierte sich am Gesetz aus dem Jahr 1999. Dieses sieht vor, dass sich der Arbeitgeber-Beitrag am Beschäftigungsgrad der Teilzeitangestellten ausrichtet. Um die Teilzeitarbeit aufzuwerten und besser zu stellen, vertritt die Regierung jedoch die Auffassung, dass auch Teilzeitangestellte gemäss langjähriger Praxis weiterhin einen vollen Arbeitgeber- Beitrag an die Krankenkasse erhalten sollen. Dieser Auffassung folgend wurde vergangene Woche nach bekannt werden die Entscheidung des zuständigen Amtes von der Regierung umgehend korrigiert.