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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Teilzeitangestellte erhalten weiterhin vollen Krankenkassen-Beitrag

Vaduz, 8. März (pafl) -

(ots)

Regierung hat Amts-Entscheid korrigiert

Teilzeitangestellte der
Liechtensteinischen Landesverwaltung erhalten auch weiterhin einen 
vollen Arbeitgeber-Beitrag an die Krankenkassenprämien. Diesen 
Entscheid traf die Regierung bereits vergangene Woche, nachdem das 
zuständige Amt für Personal und Organisation auf Intervention 
verschiedener Amtsstellen ohne Rücksprache mit der Regierung eine 
Kürzung des Arbeitgeber-Beitrags bei Teilzeitangestellten 
durchgeführt hatte. Anderslautende Berichterstattung in den Medien 
entspricht somit nicht den Tatsachen.
"Im Interesse der Teilzeitangestellten und im Sinne einer 
Aufwertung der Teilzeitarbeit ist es wichtig, dass weiterhin der 
volle Arbeitgeber-Beitrag an die Krankenkassenprämie ausbezahlt 
wird. Schliesslich sind oftmals Frauen in Teilzeitarbeit tätig, für 
die eine über das gesetzliche Mindestmass hinausgehende Handhabe 
eine wichtige finanzielle Entlastung darstellen kann", hält 
Regierungschef Otmar Hasler fest. Daher hat die Regierung den 
Entscheid des Amtes bereits vergangene Woche korrigiert.
Abzug wird rückerstattet
Die Berichterstattung in der Ausgabe vom 8. März des 
"Liechtensteiner Vaterlands" entspricht somit nicht den Tatsachen. 
Schliesslich hat die Regierung bereits vergangenen Donnerstag, den 
3. März, das zuständige Amt für Personal und Organisation 
angewiesen, die vom Amt eigenmächtig getroffene Kürzung des 
Arbeitgeberbeitrags rückgängig zu machen und den bei der letzten 
Lohnauszahlung bereits abgezogenen Betrag wieder gutzuschreiben.
Die betroffenen Teilzeitangestellten der Landesverwaltung werden 
daher direkt mittels eines Schreibens, das bereits diesen Montag 
versandt wurde, über die Aufhebung des Amts-Entscheids durch die 
Regierung informiert.
Gesetz aus dem Jahr 1999
Die vom zuständigen Amt vorgesehene Kürzung des Arbeitgeber-
Beitrags an die Krankenkassenprämie orientierte sich am Gesetz aus 
dem Jahr 1999. Dieses sieht vor, dass sich der Arbeitgeber-Beitrag 
am Beschäftigungsgrad der Teilzeitangestellten ausrichtet. Um die 
Teilzeitarbeit aufzuwerten und besser zu stellen, vertritt die 
Regierung jedoch die Auffassung, dass auch Teilzeitangestellte 
gemäss langjähriger Praxis weiterhin einen vollen Arbeitgeber- 
Beitrag an die Krankenkasse erhalten sollen. Dieser Auffassung 
folgend wurde vergangene Woche nach bekannt werden die Entscheidung 
des zuständigen Amtes von der Regierung umgehend korrigiert.

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