pafl: Liechtenstein unterzeichnet Protokoll gegen die Folter
(ots)
Vaduz, 30. März (pafl) -
Das Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wird von Liechtenstein unterzeichnet.
Das Fakultativprotokoll bezweckt, "ein System regelmässiger Besuche einzurichten, die von unabhängigen internationalen und nationalen Stellen an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, durchgeführt werden, um Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu verhindern" (Art. 1). Die Vertragsstaaten des Fakultativprotokolls verpflichten sich, Besuche und Kontrollen durch einen internationalen Präventionsmechanismus, den Unterausschuss zur Verhinderung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (im Folgenden: Unterausschuss), zu dulden. Zugleich müssen sie auf innerstaatlicher Ebene einen oder mehrere Präventionsmechanismen einrichten.
Liechtenstein hat bereits zwei internationale Übereinkommen ratifiziert, welche spezifisch den Schutz vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe bezwecken, nämlich
- das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist für Liechtenstein am 2. Dezember 1990 in Kraft getreten (LGBL. 1991 Nr. 59) und
- das Europäische Übereinkommen vom 26. November 1987 zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ist für Liechtenstein am 1. Januar 1992 in Kraft getreten (LGBl. 1992 Nr. 7).
Liechtenstein hat sich im Rahmen der Vereinten Nationen wiederholt für die Stärkung des Folterverbots ausgesprochen und sich auch um die Verabschiedung des Fakultativprotokolls bemüht.
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