pafl: Regierung schafft ein Gesetz über die Vermögensverwaltung
(ots)Vernehmlassung gestartet
Vaduz, 12. Mai (pafl) Mit der Schaffung eines Vermögensverwaltungsgesetzes soll in Liechtenstein ein neuer und international anerkannter Berufsstand entstehen, dessen Tätigkeiten bisher Banken und Treuhändern vorbehalten blieb. Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht verabschiedet, in dem der Entwurf eines neu geschaffenen Vermögensverwaltungsgesetzes vorgestellt wird. Mit dem neuen Gesetz wird die liechtensteinische Vermögensverwaltungsgesellschaft dem europäischen Standard entsprechen und kann somit den Europäischen Pass erlangen, mit welchem sie ohne weiteres im gesamten EWR tätig werden kann. Gleichzeitig wird durch die Loslösung der klassischen Vermögensverwaltung und Anlageberatung vom Berufsbild des Treuhänders letzterer Beruf auch weiterhin als liechtensteinische Besonderheit beibehalten werden können.
Durch die möglichst rasche Schaffung des Vermögensverwaltungsgesetzes kann Liechtenstein eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen, da europaweit bislang kein speziell auf die Vermögensverwaltung zugeschnittenes Gesetz existiert. Zudem werden dadurch Auflagen und Voraussetzungen erfüllt, die dem Finanzplatz zugute kommen. Schliesslich wird unter dem Gesichtspunkt der internationalen Anerkennung ein attraktiver Berufsstand geschaffen, der die Dienstleistungspalette für die Akteure des Finanzplatzes vergrössert und den Standard der Dienstleistungen auf höchstem internationalem Niveau sicherstellt.
Bisherige Regelung
Die Vermögensverwaltung auf Einzelkundenbasis ist bisher im Treuhändergesetz und im Bankengesetz geregelt. Diese Dienstleistung können ausschliesslich Bewilligungsinhaber ihren Kunden anbieten. Personen, die die Vermögensverwaltung betreiben wollen, müssen unverhältnismässig hohe Voraussetzungen nachweisen und Auflagen erfüllen, um diese Tätigkeit ausüben zu können. Ein neues Gesetz über die Vermögensverwaltung, das sowohl praxisgerecht ausgestaltet ist, als auch den international anerkannten, aufsichtsrechtlichen Bestimmungen entspricht, würde einem grossen Bedürfnis des Finanzplatzes nachkommen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Finanzmarktaufsicht
Michael Rusch
Jur. Mitarbeiter Abteilung Banken
Tel. +423 236 62 25
michael.rusch@fma-li.li