pafl: Rechtliche Aufwertung des Tierschutzes
(ots)Gesetzesänderung sieht Schaffung eines Tierschutzbeauftragten vor
Vaduz, 25. Mai (pafl) Mit einer Abänderung des Tierschutzgesetzes sollen die Anliegen des Tierschutzes rechtlich besser verankert werden. Einen entsprechenden Bericht und Antrag hat die Regierung am Dienstag, 24. Mai, zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Gesetzesvorlage sieht die Schaffung eines Tierschutzbeauftragten vor, der künftig die Interessen des Tierschutzes verstärkt wahrnehmen soll. Zudem werden durch die Gesetzesänderung der Vollzug durch Beseitigung von Gesetzeslücken und der Durchgriff durch Konkretisierung der Strafnormen verbessert.
Die Gesetzesvorlage sieht im Wesentlichen drei Änderungen vor, die alle den Anliegen und Interessen des Tierschutzes dienen. Insbesondere soll sich künftig ein Tierschutzbeauftragter neben den bereits bestehenden Vollzugsbehörden mit den Interessen des Tierschutzes befassen.
Tierschutzbeauftragter wird eingesetzt
"Mit der Schaffung des Tierschutzbeauftragten können die Interessen des Tierschutzes in Liechtenstein auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden", erklärte Regierungsrat Martin Meyer als zuständiger Gesundheitsminister anlässlich einer Medienkonferenz in Vaduz. Die Zielsetzung der Gesetzesänderung deckt sich dabei weitgehend mit den Forderungen einer Petition, die der Liechtensteiner Tierschutzverein Anfang Mai eingereicht hat.
Der Tierschutzbeauftragte wird gemäss Gesetzesvorlage über Parteistellung in Verwaltungsverfahren verfügen. Zudem soll er über Strafanzeigen wegen Verletzung der Tierschutzgesetzgebung informiert werden und in diesen Fällen Akteneinsicht bei den Vollzugsbehörden erhalten. Ebenso soll er an der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts mitwirken und die Öffentlichkeit in Belangen des Tierschutzes informieren und beraten.
Besseren Vollzug ermöglichen
Darüber hinaus sieht die Gesetzesänderung vor, dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ein Zutrittsrecht zu Stallungen, Gehegen und dergleichen einzuräumen, damit das Amt als Vollzugsbehörde die ihm zugewiesenen Aufgaben in der Praxis effizient erfüllen kann. Damit kann eine bestehende Lücke im geltenden Tierschutzgesetz beseitigt werden.
Gerade in kritischen Momenten ist ein solches Zutrittsrecht unabdingbar, um den Vollzug des Tierschutzgesetzes in allen Situationen zu gewährleisten.
Strafnormen werden konkretisiert
Schliesslich werden mit der Gesetzesvorlage die Strafnormen im Tierschutzgesetz verbessert, sodass die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Landgericht künftig auf klare Strafnormen zurückgreifen können. Durch diese Neufassung der entsprechenden Artikel werden die Vollzugsmöglichkeiten konkretisiert. In der Praxis wird dies dazu führen, dass bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein verbesserter Durchgriff ermöglicht wird und dass Verstösse besser geahndet werden können.
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