pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Tunesien
(ots)
Vaduz, 31. Mai (pafl) -
Die Regierung wendet das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien ab dem 1. Juni 2005 vorläufig an. Tunesien setzt das Abkommen auf das gleiche Datum in Kraft. Die Schweiz wendet das Freihandelsabkommen ebenfalls ab dem 1. Juni 2005 provisorisch an. Liechtenstein und die Schweiz haben das am 17. Dezember 2004 abgeschlossene Abkommen noch nicht ratifiziert. Die Eidgenössischen Räte werden sich erst im kommenden Jahr mit dem Abkommen befassen. Da die Bestimmungen des Abkommens im Wesentlichen Zollvertragsmaterie umfassen, ist ein paralleles Vorgehen in Liechtenstein angezeigt. Der Bericht und Antrag an den Landtag wird von der Regierung zeigerecht verabschiedet werden.
Im Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU soll bis im Jahr 2010 eine umfassende Freihandelszone in Europa und im Mittelmeerraum geschaffen werden. Zusammen mit den Abkommen, welche die EFTA bereits mit der Türkei, Israel, Marokko, der Palästinensischen Autonomiebehörde, Jordanien und dem Libanon abgeschlossen hat, wird das neue Abkommen mit Tunesien den EFTA-Staaten die Teilnahme an der zukünftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer ermöglichen.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 61