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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Datenschutz in Liechtenstein

(ots)

Vaduz, 28. Juni (pafl) – Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten über das Jahr 2004 liegt vor. In diesem Bericht, der am Dienstag, 28. Juni vorgestellt wurde, wird betont, dass es beim Datenschutz nicht um den Schutz von Daten an und für sich, sondern um die Beachtung des verfassungsgemässen Rechtes auf Achtung des Privatlebens geht. Prominente Beispiele von geschützten Daten und allseits anerkannt sind etwa das Bankgeheimnis, das Geheimnis der Stimmabgabe bei Wahlen oder auch das Arzt-, Anwalts- oder Steuergeheimnis.

Aus dem Bericht geht hervor, dass das zweite Jahr nach 
Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes durch zahlreiche Aktivitäten 
vor allem in der Liechtensteinischen Landesverwaltung geprägt war. 
Dabei ermöglicht es insbesondere die organisatorische Einbettung der 
Stabsstelle für Datenschutz in der Landesverwaltung, dass auf kurze 
und gut funktionierende Informationskanäle zurückgegriffen werden 
kann. Allgemein kann festgehalten werden, dass bereits nach dem 
zweiten Jahr einiges in der Landesverwaltung erreicht werden konnte.
Ein Thema, das 2004 im Zentrum der Tätigkeiten stand, betrifft 
die Zentrale Personenverwaltung (ZPV), die bei der Landesverwaltung 
dazu dient, administrative Abläufe zu erleichtern. Diese Datenbank, 
welche vor allem die gesamte ständige Wohnbevölkerung umfasst und 
welche diese durchnummeriert, enthält etliche Angaben, welche in der 
Vergangenheit vielen Amtsstellen zur Verfügung standen; dies auch 
wenn die Angaben zur Arbeit nicht ungedingt benötigt wurden. Deshalb 
waren im Berichtsjahr Zugriffsberechtigungen der Amtsstellen auf die 
einzelnen Datenfelder zu überprüfen. Ausserdem wurde daran erinnert, 
dass bisher die rechtliche Grundlage für diese umfassende Datenbank 
fehlt.
Die Stabsstelle für Datenschutz konnte neben anderen Tätigkeiten, 
die im Bericht genannt werden, auch bei internationalen Themen, die 
sich auf Liechtenstein auswirken, mitarbeiten. Der Nutzen eines 
Zugriffs auf ein internationales Netzwerk kann, gerade für ein 
kleines Land, nicht genug betont werden. Bei diesen Themen ging es 
um wichtige Belange wie die Einführung biometrischer Daten in 
Ausweispapieren, die Tendenz zur Vorratspeicherung in der 
Telekommunikation oder Grundsätze, welche bei der Videoüberwachung 
zu beachten sind.
Gerade im internationalen Bereich muss darauf geachtet werden, 
dass nicht unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung Neuerungen 
eingeführt werden, die aus rechtsstaatlichen Gründen fragwürdig 
sind. Durch die rasche Aufklärung von Verbrechen mittels DNA- 
Datenbanken wurden Begehrlichkeiten zur Erweiterung dieser 
Datenbanksysteme geweckt. Dass es bei der DNA oder bei biometrischen 
Daten wie Fingerabdrücken oder der Iriserkennung um 
höchstpersönliche Merkmale geht, ist Vielen wahrscheinlich unbekannt 
und deren Gefahren werden verkannt. Diese aufzuzeigen ist nicht 
zuletzt Aufgabe der Datenschutzbehörden. Deshalb wird die 
Stabsstelle für Datenschutz im dritten Tätigkeitsjahr vermehrt 
versuchen, das Bewusstsein für den Datenschutz in Liechtenstein 
fördern.
Ebenso wird es eine wichtige Aufgabe sein, im Zusammenhang mit 
bedeutenden Themen wie den datenschutzrechtlichen Fragen zur 
Einführung des Tarmed oder der Schaffung einer rechtlichen Grundlage 
für die Zentrale Personenverwaltung voranzukommen. Auch bei einem 
möglichen Beitritt Liechtensteins zu Schengen/Dublin, der nach der 
erfolgreichen Abstimmung in der Schweiz wahrscheinlicher geworden 
ist, können sich mittelfristig neue Aufgaben stellen.
Ziel sämtlicher Tätigkeiten ist es, das verfassungsmässige Recht 
auf Achtung der allzu oft bedrohten Privatsphäre zu sichern.
Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten kann bei der 
Stabsstelle für Datenschutz, Äulestrasse 51, 9490 Vaduz, bezogen 
oder im Internet unter www.sds.llv.li herunter geladen werden.

Kontakt:

Stabsstelle für Datenschutz
Dr. Philipp Mittelberger
Tel.: +423/236 60 91
philipp.mittelberger@sds.llv.li

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