pafl: Datenschutz in Liechtenstein
(ots)Vaduz, 28. Juni (pafl) Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten über das Jahr 2004 liegt vor. In diesem Bericht, der am Dienstag, 28. Juni vorgestellt wurde, wird betont, dass es beim Datenschutz nicht um den Schutz von Daten an und für sich, sondern um die Beachtung des verfassungsgemässen Rechtes auf Achtung des Privatlebens geht. Prominente Beispiele von geschützten Daten und allseits anerkannt sind etwa das Bankgeheimnis, das Geheimnis der Stimmabgabe bei Wahlen oder auch das Arzt-, Anwalts- oder Steuergeheimnis.
Aus dem Bericht geht hervor, dass das zweite Jahr nach Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes durch zahlreiche Aktivitäten vor allem in der Liechtensteinischen Landesverwaltung geprägt war. Dabei ermöglicht es insbesondere die organisatorische Einbettung der Stabsstelle für Datenschutz in der Landesverwaltung, dass auf kurze und gut funktionierende Informationskanäle zurückgegriffen werden kann. Allgemein kann festgehalten werden, dass bereits nach dem zweiten Jahr einiges in der Landesverwaltung erreicht werden konnte.
Ein Thema, das 2004 im Zentrum der Tätigkeiten stand, betrifft die Zentrale Personenverwaltung (ZPV), die bei der Landesverwaltung dazu dient, administrative Abläufe zu erleichtern. Diese Datenbank, welche vor allem die gesamte ständige Wohnbevölkerung umfasst und welche diese durchnummeriert, enthält etliche Angaben, welche in der Vergangenheit vielen Amtsstellen zur Verfügung standen; dies auch wenn die Angaben zur Arbeit nicht ungedingt benötigt wurden. Deshalb waren im Berichtsjahr Zugriffsberechtigungen der Amtsstellen auf die einzelnen Datenfelder zu überprüfen. Ausserdem wurde daran erinnert, dass bisher die rechtliche Grundlage für diese umfassende Datenbank fehlt.
Die Stabsstelle für Datenschutz konnte neben anderen Tätigkeiten, die im Bericht genannt werden, auch bei internationalen Themen, die sich auf Liechtenstein auswirken, mitarbeiten. Der Nutzen eines Zugriffs auf ein internationales Netzwerk kann, gerade für ein kleines Land, nicht genug betont werden. Bei diesen Themen ging es um wichtige Belange wie die Einführung biometrischer Daten in Ausweispapieren, die Tendenz zur Vorratspeicherung in der Telekommunikation oder Grundsätze, welche bei der Videoüberwachung zu beachten sind.
Gerade im internationalen Bereich muss darauf geachtet werden, dass nicht unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung Neuerungen eingeführt werden, die aus rechtsstaatlichen Gründen fragwürdig sind. Durch die rasche Aufklärung von Verbrechen mittels DNA- Datenbanken wurden Begehrlichkeiten zur Erweiterung dieser Datenbanksysteme geweckt. Dass es bei der DNA oder bei biometrischen Daten wie Fingerabdrücken oder der Iriserkennung um höchstpersönliche Merkmale geht, ist Vielen wahrscheinlich unbekannt und deren Gefahren werden verkannt. Diese aufzuzeigen ist nicht zuletzt Aufgabe der Datenschutzbehörden. Deshalb wird die Stabsstelle für Datenschutz im dritten Tätigkeitsjahr vermehrt versuchen, das Bewusstsein für den Datenschutz in Liechtenstein fördern.
Ebenso wird es eine wichtige Aufgabe sein, im Zusammenhang mit bedeutenden Themen wie den datenschutzrechtlichen Fragen zur Einführung des Tarmed oder der Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Zentrale Personenverwaltung voranzukommen. Auch bei einem möglichen Beitritt Liechtensteins zu Schengen/Dublin, der nach der erfolgreichen Abstimmung in der Schweiz wahrscheinlicher geworden ist, können sich mittelfristig neue Aufgaben stellen.
Ziel sämtlicher Tätigkeiten ist es, das verfassungsmässige Recht auf Achtung der allzu oft bedrohten Privatsphäre zu sichern.
Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten kann bei der Stabsstelle für Datenschutz, Äulestrasse 51, 9490 Vaduz, bezogen oder im Internet unter www.sds.llv.li herunter geladen werden.
Kontakt:
Stabsstelle für Datenschutz
Dr. Philipp Mittelberger
Tel.: +423/236 60 91
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