pafl: Optimale Gestaltung des Mobilfunknetzes
(ots)Strahlungs-Grenzwerte werden detailliert abgeklärt
Wie soll das liechtensteinische Mobilfunknetz optimal gestaltet werden, um eine möglichst geringe Belastung durch nicht-ionisierende Strahlung zu erreichen? Um diese Frage zu klären, gab die Regierung Ende des letzten Jahre eine unabhängige Studie in Auftrag. Auf Grund notwendiger weiterer Detailabklärungen verzögert sich die öffentliche Vorstellung der Studie.
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Schaffung eines Gesetzes zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung ergab sich insbesondere in der Frage der Grenzwerte ein sehr weites Spektrum an Meinungen. Daher beschloss die Regierung, diese Fragen vertieft abzuklären. Um auszuloten, ob tiefere Grenzwerte festgelegt werden können, als sie in der Schweiz gelten, wurde eine Studie in Auftrag gegeben.
Es war ursprünglich vorgesehen, die Ergebnisse der Studie Anfang Juni 2005 der Öffentlichkeit vorzustellen. Die beauftragte Firma stellte jedoch während der Projektbearbeitung fest, dass die hierfür notwendigen Arbeiten sehr aufwändig sind und der dafür vorgesehene zeitliche Rahmen nicht ausreicht. Den 21 liechtensteinischen Standorten von Mobilfunkantennen stehen gegen 100 ausländische Standorte gegenüber, die im Nahbereich der Landesgrenzen liegen und elektromagnetische Felder in das Gebiet von Liechtenstein emittieren. Deshalb können nicht nur die Gegebenheiten auf liechtensteinischem Staatsgebiet analysiert und berücksichtigt werden, sondern es muss auch die Situation in den Grenzgebieten zu unseren Nachbarländern mit einbezogen werden. Die dadurch notwendigen weiteren Abklärungen führten zu entsprechendem Mehraufwand.
Es ist geplant, die Studie der Öffentlichkeit vorzustellen, sobald die endgültigen Ergebnisse vorliegen. Ende dieses Jahres soll dem Landtag ein Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung unterbreitet werden. Gegenstand der Gesetzesvorlage wird nicht nur die durch den Mobilfunk verursachte Strahlung sein, sondern auch andere Quellen elektromagnetischer Strahlung wie beispielsweise Frei- und Kabelleitungen zur Übertragung von elektrischer Energie, Transformatorenstationen, Eisenbahnen oder Sendeanlagen für Rundfunk.