pafl: Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle angepasst
(ots)
Vaduz, 6. Juli (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Juli 2005 die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle abgeändert und den EU-Richtlinien angepasst. Mit der Richtlinie 94/62/EG wurden Bestimmungen zur Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der Verpackungs- und Verpackungsabfallwirtschaft errichtet. Unter anderem wurden Zielvorgaben über die Verwertung und das Recycling von Verpackungsabfällen festgelegt. Diese werden in der Praxis heute weitgehend schon erreicht.
Im Rahmen dieser notwendig gewordenen Änderungen der Verordnung sollen auch die Begriffsbestimmungen sowie die Bestimmung zum Verweis auf das EWR-Recht angepasst werden.
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