pafl: Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung
(ots)Vaduz, 17. August (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung (Anpassung der Beitragssätze) zuhanden des Landtags verabschiedet.
Bei der Invalidenversicherung stellte sich im Jahre 2004 ein ungedecktes Defizit ein. Die Gründe für diese Entwicklung sind sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite zu suchen.
Auf der Einnahmenseite ist Liechtenstein zunächst dem schweizerischen Vorbild gefolgt, hat dann später jedoch den Staatsbeitrag an die IV niedriger gehalten als die Schweiz. Ausserdem war der Betrag der Versicherten und der Arbeitgeber in der Vergangenheit niedriger als in der Schweiz. Die Regierung schlägt nun vor, den Staatsbeitrag wie bei Einführung der IV auf 50% des Gesamtaufwandes festzuschreiben und die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber von bisher 1,2% auf 1,5% zu erhöhen.
Auf der Ausgabenseite war in den letzten Jahren ein sehr hohes Wachstum zu verzeichnen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Es zeigt sich hier eine Entwicklung, welche in anderen Staaten schon lange besteht und nun auch in Liechtenstein manifest wurde. Ausschlaggebend ist vor allem die Zunahme der Leistungsbezüger, was wiederum auf mehrere Ursachen zurückgeführt werden kann: genereller Anstieg der Beschäftigtenzahlen, geänderte Arbeitsbedingungen, Anstieg der Doppelbelastungen sowie vermehrte Schwierigkeiten bei der Abklärung insbesondere im medizinischen Bereich.
Zum Teil ist der Anstieg auch auf die in den letzten Jahren verwirklichte Gleichbehandlung ausländischer Staatsangehöriger zurückzuführen. Nicht vergessen werden darf aber vor allem, dass auch die in der Vergangenheit eingeführten Leistungsverbesserungen entscheidend zum Ausgabenwachstum beigetragen haben (z.B. Weihnachtsgeld).
Zusätzlich zur vorgeschlagenen Beitragssatzerhöhung hat die Regierung eine Arbeitsgruppe eingesetzt und diese beauftragt, die Leistungsseite der Invalidenversicherung zu überprüfen und Lösungsvorschläge zur Eindämmung des Ausgabenwachstums auszuarbeiten. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich der Landtag Mitte nächsten Jahres mit einer entsprechenden Gesetzesänderung befassen kann.
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Cornelia Marxer-Broder
Ressort Soziales
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