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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verlagerung der staatlichen Briefmarkenstellen

(ots)

Vaduz, 31. August (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Postgesetzes sowie die Abänderung des Gesetzes über die Errichtung und die Organisation der Liechtensteinischen Post zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Herstellung und Vertrieb der Postwertzeichen in Zukunft Aufgabe der Post AG sein werden. Formeller Herausgeber der Postwertzeichen bleibt allerdings, wie bisher, die Regierung.

Um die Philatelie trotz sinkender Verkaufserlöse und abnehmender 
Abonnentenzahlen langfristig als Kultur- und Imageträgerin erhalten 
zu können, soll deren Organisationsstruktur den veränderten 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Ziel ist es, 
die staatlichen Briefmarkenstellen - das heisst das Amt für 
Briefmarkengestaltung und die Postwertzeichenstelle - unter dem Dach 
der Post AG zusammenzuführen. Durch diese Zusammenführung entstehen 
zusätzliche Spar-, Effizienz- und Synergiepotentiale.
Die Zusammenführung der Philatelie unter dem Dach der Post AG 
wird zu keinem Stellenabbau führen, da die Post AG die bisherigen 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Amtsstellen zu den 
bestehenden Gehältern übernehmen wird. Von der Auslagerung 
ausgenommen ist das Personal des Postmuseums. Das Briefmarkenarchiv 
und Postmuseum verbleiben beim Staat.
Die geplante Reorganisation der staatlichen Philatelie setzt eine 
Abänderung des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes 
voraus. Mit Inkrafttreten dieser Gesetzesänderungen und der 
Überführung der Philatelie zur Post AG sollen das Amt für 
Briefmarkenwesen und die Postwertzeichenstelle aufgehoben werden. 
Die Einzelheiten der Überführung sollen in einem Übernahmevertrag 
zwischen dem Land Liechtenstein und der Post AG geregelt werden.
Der künftige Einfluss der Regierung wird sich in Zukunft 
weitgehend darauf beschränken, das von der Post AG erstellte 
Jahresausgabeprogramm mit den einzelnen Themen der Postwertzeichen 
zu genehmigen. Um sicherzustellen, dass die Postwertzeichen auch 
zukünftig ihrer Funktion als Kulturgut gerecht werden, soll ein 
Briefmarkenkodex geschaffen werden.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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