pafl: Verordnung zum Tierschutzgesetz abgeändert
(ots)
Vaduz, 7. September (pafl) -
Die Regierung hat die Verordnung zum Tierschutzgesetzt abgeändert und damit die in der Schweiz seit 1997 erfolgten Revisionen übernommen. Im Zentrum der liechtensteinischen Revision stehen Bestimmungen zur Wildtierhaltung mit Änderungen zu den Mindestanforderungen an die Qualität und Quantität der Gehege, eine Abänderung der Ausnahmebestimmungen von der Pflicht zur Schmerzausschaltung bei Eingriffen an Tieren, eine Differenzierung der Mindestladeflächen für die Beförderung von Nutztieren und verschiedene Änderungen bei der Betäubung.
Das Liechtensteinische Tierschutzgesetz orientiert sich stark am schweizerischen Vorbild. Nachdem die gesetzliche Grundlage aufgrund der offenen Grenzen zur Schweiz weitgehend gleich ist, orientiert sich die liechtensteinische Tierschutzverordnung ebenfalls weitgehend an ihrem schweizerischen Vorbild.
Kontakt Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen Dr. Peter Malin Tel.: +423/236 73 20