pafl: Für einen wirksamen Schutz der Menschenrechte in Europa
(ots)
Vaduz, 7. September (pafl) -
Der Ständige Vertreter Liechtensteins beim Europarat, Botschafter Daniel Ospelt, hinterlegte am 7. September im Auftrag der Regierung die liechtensteinische Ratifikationsurkunde zum 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Protokoll wird erst in Kraft treten, wenn es alle Vertragsparteien der EMRK angenommen haben.
Das Protokoll zielt darauf ab, die mittel- und langfristige Wirksamkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg sicherzustellen. Hintergrund ist der dramatische Anstieg an Individualbeschwerden über mutmassliche Verletzungen der EMRK durch die Vertragsstaaten. Ende 2004 waren an die 80 000 Beschwerden hängig.
Als die beiden Hauptursachen der Flut von Beschwerden, die in Strassburg eintreffen, gelten einerseits die Zehntausende von unzulässigen Beschwerden (über 90 Prozent aller Beschwerden) und andererseits die Beschwerden, die offensichtlich begründet sind. Bei letzteren handelt es sich insbesondere um repetitive Beschwerden, die hundert- oder tausendfach vorkommen und denselben Gegenstand betreffen (z. B. die Dauer innerstaatlicher Gerichtsverfahren). Das Protokoll Nr. 14 führt für diese beiden Beschwerdegruppen vereinfachte Verfahren ein.
Weitere vorgesehene Massnahmen betreffen die Kompetenzen des Ministerkomitees, das Drittinterventionsrecht des Menschenrechtskommissar des Europarats und die Amtsdauer der Richter. Das Protokoll Nr. 14 schafft schliesslich die Voraussetzungen für einen möglichen Beitritt der Europäischen Union zur EMRK.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 57