pafl: Abänderung der Maturaverordnung
(ots)
Vaduz, 28. September (pafl) -
Anlässlich der Sitzung vom 27. September 2005 hat die Regierung die Maturaverordnung geändert. Mit der Teilrevision werden Unklarheiten, welche bei der erstmaligen Durchführung der Matura im Rahmen der reformierten Oberstufe (mit 5 unterschiedlichen Profilen) aufgetaucht sind, im Hinblick auf die kommende Matura im Sommer 2006 beseitigt.
Folgende Neuerungen hat die Regierung beschlossen:
Wer zu den Maturaprüfungen zugelassen werden will, muss am Ende der 7. Schulstufe neu einen Promotionsdurchschnitt von mindestens 4.0 bei höchstens 2.5 Minuspunkten und höchstens vier ungenügenden Noten aufweisen. Diese Bedingung gilt zusätzlich zu den bisherigen Zulassungskriterien (Annahme von 2 Facharbeiten; vollständiger Besuch der 6. und 7. Schulstufe). Eindeutige Regeln betreffend die Auswahl von Fächern für die mündliche und die schriftliche Matura. Effiziente Organisation der mündlichen Maturitätsprüfungen, insbesondere im Fach Religion und Kultur (das Fach Ethik wird nicht mehr geprüft). Klärung von Bestehensnormen: Keine Doppelzählung von Minuspunkten; eindeutige Ermittlung von Erfahrungsnoten bei Fächern, die jeweils nur ein Semester sowohl auf der 6. als auch auf der 7. Schulstufe unterrichtet werden; im Hinblick auf die Ermittlung der Maturitätsdurchschnittsnote durchgehend doppelte Gewichtung der jeweils massgeblichen Profilfächer in den einzelnen Profilen; maximal 2,5 Minuspunkte als Bestehensnorm.
Kontakt:
Schulamt
Dr. Jürg Dinkelmann
Tel.: +423/236 67 52