pafl: Teilrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung
(ots)Vaduz, 13. Oktober (pafl) Die Regierung hat den Entwurf für die Teilrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 19. Dezember 2005 unterbreitet. Mit dieser Teilrevision soll der 4. Teil des Gesetzes, das Recht auf Insolvenzentschädigung, geändert werden. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Das liechtensteinische Gesetz über die Arbeitslosenversicherung ist seit 1970 in Kraft und hat seither eine Vielzahl von Gesetzesabänderungen erfahren. Eine der wesentlichsten Revisionen betraf die Einführung der Insolvenzentschädigung. Hauptanliegen für die Einführung der Insolvenzentschädigung war es, die Arbeitnehmer vor Existenzbedrohung durch den Verlust der Lohnforderungen zu schützen. Dem Recht auf Insolvenzentschädigung kommt aufgrund des sich ständig ändernden wirtschaftlichen Umfelds und entsprechender Marktanpassungen (Fusionen, Übernahmen, Reorganisationen und Sanierungen) enorme Bedeutung zu. Um Exekutions- und Konkursverfahren zu vermeiden, gilt es entsprechend rasch und zur rechten Zeit auf geänderte Verhältnisse zu reagieren. Die im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses eines Arbeitgebers am stärksten betroffenen Gläubiger sind die Arbeitnehmer. Bleibt der Lohn aus, ist ihre Existenz gefährdet und es besteht oftmals die Gefahr, keine angemessene neue Beschäftigung zu finden. Die Insolvenzentschädigung wirkt einem Lohnverlust des Arbeitnehmers entgegen. Im Rahmen der Teilrevision wird das Schweizer Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung mitberücksichtigt. Weiters wird auch auf eine EWR-konforme Gesetzesabänderung Rücksicht genommen.
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