pafl: Sofortmassnahme gegen Vogelgrippe
(ots)Verbot für Freilandhaltung von Geflügel in Liechtenstein vorgesehen
Die Freilandhaltung von Geflügel in Liechtenstein soll bis zum 15. Dezember 2005 verboten werden. In dieser Zeit sind auch Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen verboten. Mit dieser vorsorglichen Massnahme soll die Einschleppung der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) in die Geflügelbestände des Zollvertraggebietes durch Zugvögel verhindert werden.
Verbot für Freilandhaltung von Geflügel in der Schweiz
Der Bundesrat hat heute eine Verordnung über vorsorgliche Sofortmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest erlassen. Somit dürfen in der Schweiz ab nächsten Dienstag, 25. Oktober 2005, Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse sowie Strausse und andere Laufvögel) nur noch in geschlossenen Ställen oder in anderen geschlossenen Haltungssystemen wie Aussenklimabereichen mit einer überstehenden dichten Abdeckung nach oben sowie vogelsicheren Seitenbegrenzungen gehalten werden. Dieses Verbot der Freilandhaltung gilt bis 15. Dezember 2005, sowohl für Nutzgeflügel wie auch für Zier- und Rassegeflügel. Ebenfalls verboten werden in diesem Zeitraum Geflügelmärkte und -ausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen. Nach dem 15. Dezember 2005 ist nicht mehr mit grossen Vogelzügen aus Osteuropa zu rechnen.
Anwendbarkeit in Liechtenstein
Aufgrund des Zollvertrages wird das Verbot für Freilandhaltung von Geflügel in der Schweiz auch in Liechtenstein anwendbar. Die Regierung plant deshalb, die für den Nachvollzug erforderlichen Massnahmen an der Regierungssitzung vom kommenden Dienstag, 25. Oktober 2005, zu verabschieden. Der Landestierarzt wird am Montag, 24. Oktober 2005, zudem mit allen betroffenen Personen und Betrieben Kontakt aufnehmen.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Amtsleiter Peter Malin
Tel.: + 423/236 73 20