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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Sofortmassnahme gegen Vogelgrippe

Vaduz, 21. Oktober (pafl) -

(ots)

Verbot für Freilandhaltung von Geflügel in Liechtenstein vorgesehen

Die Freilandhaltung von Geflügel in
Liechtenstein soll bis zum 15. Dezember 2005 verboten werden. In 
dieser Zeit sind auch Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen 
verboten. Mit dieser vorsorglichen Massnahme soll die Einschleppung 
der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) in die Geflügelbestände 
des Zollvertraggebietes durch Zugvögel verhindert werden.
Verbot für Freilandhaltung von Geflügel in der Schweiz
Der Bundesrat hat heute eine Verordnung über vorsorgliche 
Sofortmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen 
Geflügelpest erlassen. Somit dürfen in der Schweiz ab nächsten 
Dienstag, 25. Oktober 2005, Geflügel (Hühner, Truthühner, 
Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse sowie Strausse 
und andere Laufvögel) nur noch in geschlossenen Ställen oder in 
anderen geschlossenen Haltungssystemen wie Aussenklimabereichen mit 
einer überstehenden dichten Abdeckung nach oben sowie vogelsicheren 
Seitenbegrenzungen gehalten werden. Dieses Verbot der 
Freilandhaltung gilt bis 15. Dezember 2005, sowohl für Nutzgeflügel 
wie auch für Zier- und Rassegeflügel. Ebenfalls verboten werden in 
diesem Zeitraum Geflügelmärkte und -ausstellungen sowie ähnliche 
Veranstaltungen. Nach dem 15. Dezember 2005 ist nicht mehr mit 
grossen Vogelzügen aus Osteuropa zu rechnen.
Anwendbarkeit in Liechtenstein
Aufgrund des Zollvertrages wird das Verbot für Freilandhaltung von 
Geflügel in der Schweiz auch in Liechtenstein anwendbar. Die 
Regierung plant deshalb, die für den Nachvollzug erforderlichen 
Massnahmen an der Regierungssitzung vom kommenden Dienstag, 25. 
Oktober 2005, zu verabschieden. Der Landestierarzt wird am Montag, 
24. Oktober 2005, zudem mit allen betroffenen Personen und Betrieben 
Kontakt aufnehmen.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Amtsleiter Peter Malin
Tel.: + 423/236 73 20

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