pafl: Sparprämiengesetz wird aufgehoben
(ots)Vaduz, 27. Oktober (pafl) Die Regierung will das 1965 in Kraft getretene Sparprämiengesetz aufheben, da heute nur noch wenige Sparer von diesem Sparsystem Gebrauch machen. Sinn und Zweck des Sparprämiengesetzes war es, den unteren bis mittleren Einkommensschichten der Bevölkerung die vermehrte Spartätigkeit und Eigentumsbildung zu erleichtern und diese für sie interessant zu machen.
Anspruchsberechtigt für das Sparen nach dem Sparprämiengesetz sind nur im Lande wohnhafte liechtensteinische Landesbürgerinnen und bürger bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, die Spareinlagen bei einem liechtensteinischen Geldinstitut tätigen. Das Sparprämiengesetz konnte jedoch die Anspruchsberechtigten nicht in dem Mass zum Sparen nach diesem Gesetz animieren, wie dies bei dessen Schaffung beabsichtigt war.
Weiters hat eine Überprüfung des Sparprämiengesetzes durch die EFTA- Überwachungsbehörde ergeben, dass das Gesetz gegen das EWR-Abkommen (Art. 4 Diskriminierungsverbot) verstösst, weil einerseits auf das liechtensteinische Landesbürgerrecht und andererseits auf Spareinlagen bei inländischen Geldinstituten abgestellt wird. Liechtenstein ist nun vor die Wahl gestellt, das Gesetz entsprechend anzupassen oder gänzlich aufzuheben. Die Regierung schlägt den zweiten Weg vor, zumal das Gesetz auch nicht die erwartete Wirkung erzielt hat.
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