pafl: Stellungnahme zum Gesetz über die Vermögensverwaltung
(ots)Vaduz, 3. November (pafl) Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den bei der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Vermögensverwaltung aufgeworfenen Fragen zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Vorlage zur Schaffung des Vermögensverwaltungsgesetzes wurde positiv gewürdigt, Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
Unter anderem wurde im Rahmen der Landtagsdebatte die Frage aufgeworfen, weshalb der Ausnahmetatbestand des Art. 2 Abs. 1 Bst. c der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (2. Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, ISD 2-RL, MiFID) nicht übernommen wurde. Die Regierung hält in ihrer Stellungnahme dazu fest, dass ein wesentlicher Grund zur Schaffung des Vermögensverwaltungsgesetzes die Möglichkeit sei, den Berufsstand der Treuhänder als liechtensteinisches Spezifikum beizubehalten. Um dies zu gewährleisten, ist der Tätigkeitsbereich der Treuhänder von dem der Vermögensverwaltungsgesellschaft strikt zu trennen und auseinander zu halten. Bei einer Übernahme der Ausnahmebestimmung würde gerade eben diese Abgrenzung verloren gehen und eine Vermischung stattfinden.
Kontakt:
Martin Frick
Ressortsekretär des Regierungschefs
Telefon: +423 236 60 09