pafl: Vernehmlassung zur Anhebung des Landesanteils an der Kapital- und Ertragssteuer
(ots)Vaduz, 16. November (pafl) Die Regierung hat einen Entwurf zur Abänderung des Steuergesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes zur Anhebung des Landesanteils an der Kapital- und Ertragssteuer genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 28. Februar 2006 unterbreitet. Der Vernehmlassungsbericht kann auch bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.li Vernehmlassungen bezogen werden.
Nach der Mehrwertsteuer stellt die Kapital- und Ertragssteuer der im Land tätigen Unternehmen die zweitgrösste Einnahmenquelle des Landeshaushaltes dar. Nach dem geltenden Recht fliessen 50 Prozent dieser Steuereinnahmen an die Gemeinde, in welcher die Unternehmung ihren Sitz hat. Weitere 50 Prozent werden der Bemessungsbasis für die Berechnung des Finanzausgleichsvolumens zugeschieden. Bei dem aktuellen Finanzausgleichssatz von 15 Prozent gehen somit weitere 7.5 Prozent an die im Finanzausgleich berücksichtigten Gemeinden. Im Umkehrschluss verbleiben dem Land damit Netto-Einnahmen von 42.5 Prozent aus dieser Steuerart.
Die Regierung ist der Ansicht, dass diese Steueraufteilung - vor allem auch angesichts veränderter Verhältnisse und Rahmenbedingungen - hinterfragt werden muss. Das Land hat in den letzten Jahren erheblich in die Erhaltung gesunder volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen investiert und dazu auch Ressourcen in bedeutendem Ausmass aufgebaut, insbesondere im Bereich der Finanzplatzregulierung und -aufsicht. Obwohl die Gemeinden ebenfalls Ausgaben zur Ansiedlung von Unternehmen tätigen, ist der heutige, mehr als 50prozentige Anteil der Gemeinden an der Kapital- und Ertragssteuer nicht mehr gerechtfertigt. Die Regierung schlägt deshalb zwei Gesetzesänderungen vor, welche zu einem Netto-Anteil des Landes an den Kapital- und Ertragssteuererträgen von 50 Prozent führen sollen. Zum einen soll der Direktzuweisungssatz an die Standortgemeinden durch eine Änderung des Steuergesetzes auf 40 Prozent festgelegt werden. Als Teilkompensation dieser Massnahme soll der Anteil der Kapital- und Ertragssteuer in der Bemessungsbasis des Finanzausgleichs angehoben werden, sodass eine hälftige Aufteilung dieser Steuererträge zwischen Gemeinden und Land resultiert.
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