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Fürstentum Liechtenstein

pafl: pafl: Übernahme der Transparenzrichtlinie

(ots)

Vaduz, 18. November (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2004/109/EG, welche die Transparenzanforderungen im Hinblick auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Transparenzrichtlinie legt die Anforderungen für die Veröffentlichung regelmässiger und laufender Informationen über Emittenten fest, deren Wertpapiere zum Handel auf einem im EWR gelegenen oder dort betriebenen geregelten Markt zugelassen sind.

Die Transparenzrichtlinie ist Bestandteil des Aktionsplans zur 
Umsetzung eines Finanzmarktrahmens der Europäischen Union. Sie 
ergänzt die in Liechtenstein bereits anwendbare Verordnung 
betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards 
und folgende sich derzeit in Umsetzung befindliche Richtlinien: 
Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, Marktmissbrauchsrichtlinie und 
Prospektrichtlinie.
Die Transparenz von Wertpapieremittenten ist für das Funktionieren 
der Kapitalmärkte von zentraler Bedeutung. Mit den in der 
Transparenzrichtlinie vorgesehenen Informationspflichten soll dem 
Anleger eine fundierte Beurteilung der Geschäftsergebnisse und der 
Vermögenslage von Wertpapieremittenten ermöglicht werden. Die 
Vergleichbarkeit von Wertpapieremittenten soll verbessert werden. 
Damit sollen das Vertrauen der Anleger in die Wertpapiermärkte 
gestärkt und der Anlegerschutz und die Markteffizienz erhöht werden.
Die Umsetzung der Transparenzrichtlinie wird im derzeit in 
Entstehung befindlichen Wertpapierhandelsgesetz erfolgen. Da die 
Transparenzrichtlinie die im Offenlegungsgesetz enthaltenen 
Offenlegungspflichten ergänzt und erweitert, werden sowohl die 
bisher im Offenlegungsgesetz geregelten als auch die in der 
Transparenzrichtlinie vorgesehenen neuen Publizitätspflichten in das 
Wertpapierhandelsgesetz integriert. Damit würden alle für den 
Wertpapierhandel relevanten Bestimmungen in einem Gesetz 
zusammengefasst werden.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick, Ressortsekretär des Regierungschefs
Telefon: +423 236 60 09

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