pafl: pafl: Übernahme der Transparenzrichtlinie
(ots)Vaduz, 18. November (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2004/109/EG, welche die Transparenzanforderungen im Hinblick auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Transparenzrichtlinie legt die Anforderungen für die Veröffentlichung regelmässiger und laufender Informationen über Emittenten fest, deren Wertpapiere zum Handel auf einem im EWR gelegenen oder dort betriebenen geregelten Markt zugelassen sind.
Die Transparenzrichtlinie ist Bestandteil des Aktionsplans zur Umsetzung eines Finanzmarktrahmens der Europäischen Union. Sie ergänzt die in Liechtenstein bereits anwendbare Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards und folgende sich derzeit in Umsetzung befindliche Richtlinien: Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, Marktmissbrauchsrichtlinie und Prospektrichtlinie.
Die Transparenz von Wertpapieremittenten ist für das Funktionieren der Kapitalmärkte von zentraler Bedeutung. Mit den in der Transparenzrichtlinie vorgesehenen Informationspflichten soll dem Anleger eine fundierte Beurteilung der Geschäftsergebnisse und der Vermögenslage von Wertpapieremittenten ermöglicht werden. Die Vergleichbarkeit von Wertpapieremittenten soll verbessert werden. Damit sollen das Vertrauen der Anleger in die Wertpapiermärkte gestärkt und der Anlegerschutz und die Markteffizienz erhöht werden.
Die Umsetzung der Transparenzrichtlinie wird im derzeit in Entstehung befindlichen Wertpapierhandelsgesetz erfolgen. Da die Transparenzrichtlinie die im Offenlegungsgesetz enthaltenen Offenlegungspflichten ergänzt und erweitert, werden sowohl die bisher im Offenlegungsgesetz geregelten als auch die in der Transparenzrichtlinie vorgesehenen neuen Publizitätspflichten in das Wertpapierhandelsgesetz integriert. Damit würden alle für den Wertpapierhandel relevanten Bestimmungen in einem Gesetz zusammengefasst werden.
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