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Fürstentum Liechtenstein

pafl: 10 Jahre Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum

(ots)

Vaduz, 23. November (pafl) -

Am 1. Mai 2005 konnte
Liechtenstein auf 10 Jahre Mitgliedschaft im Europäischen 
Wirtschaftsraum (EWR) zurückblicken. Die Regierung nimmt dies zum 
Anlass, den Landtag und die liechtensteinische Bevölkerung in einem 
umfassenden Bericht über die Erfahrungen der EWR-Mitgliedschaft zu 
informieren.
Positive Gesamtbilanz
Nach 10 Jahren EWR-Mitgliedschaft kann eine positive Gesamtbilanz 
gezogen werden. Der ungehinderte Zugang zum Binnenmarkt für Waren 
und Dienstleistungen stellt einen bedeutenden Standortvorteil dar, 
der sich auch in den Exportstatistiken niedergeschlagen hat. Positiv 
zu beurteilen ist zudem die mit dem EWR-Beitritt einhergehende 
Diversifizierung und Internationalisierung im 
Dienstleistungsbereich. Die Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins 
konnte nach dem EWR-Beitritt bewahrt werden, wie dies die positive 
wirtschaftliche Entwicklung in Industrie, Gewerbe und 
Dienstleistungssektor auch belegt.
Mit dem EWR-Beitritt wurden die guten Beziehungen zur Schweiz 
nicht in Frage gestellt, sie konnten im Gegenteil stark 
weiterentwickelt werden. Abgesehen davon, dass die so genannte 
parallele Verkehrsfähigkeit der Waren problemlos funktioniert, hat 
sich das Beziehungsnetz der beiden Staaten noch wesentlich 
erweitert.
Verträgliche Lösung beim Personenverkehr
Das EWR-Abkommen erweist sich auch für sehr sensible, 
Liechtensteinspezifische Themen als verkraftbar und anpassungsfähig. 
Die beim EWR-Beitritt verhandelten und bei der EWR-Erweiterung 2004 
angepassten Bestimmungen im Bereich des freien Personenverkehrs 
berücksichtigen die geographischen, demographischen und 
soziologischen Gegebenheiten. Liechtenstein hat eine Lösung 
verhandelt, die bei der EWR-Erweiterung um 10 neue EU-Staaten zum 1. 
Mai 2004 nicht nur Bestand hatte, sondern sogar verbessert werden 
konnte, indem die für Liechtenstein getroffene Lösung nicht mehr 
automatisch ausläuft und damit auch nicht mehr neu verhandelt werden 
muss.
Erfolgreiche Wirtschaft
Der durch den EWR bedingte Konkurrenzdruck stellte für einzelne 
Branchen und Unternehmen eine grosse Herausforderung dar. Die 
liechtensteinische Wirtschaft stellt sich aber den neuen 
Herausforderungen und vermag die erfolgte Öffnung ausländischer 
Märkte zu nutzen. Selbstverständlich gibt es auch im EWR-Abkommen 
Bereiche, die Probleme in der Anwendung und in der Umsetzung in 
nationales Recht verursachen. Die EWR-Zugehörigkeit bietet aber auch 
neue Geschäftsmöglichkeiten, wie z.B. in den Bereichen von 
Versicherungen, Anlagefonds, Telekommunikation, Zertifizierung, und 
eröffnet neue Märkte.
EWR-Vertrag: nicht bloss ein Wirtschaftsvertrag
Der EWR hat auch beim Konsumenten- und Arbeitnehmerschutz, bei 
der Gleichstellung von Mann und Frau und in anderen 
gesellschaftlichen Bereichen verschiedene Veränderungen ausgelöst. 
Der europäische Binnenmarkt ist vorteilhaft für die Konsumentinnen 
und Konsumenten, da der Handel günstigere Produkte behinderungsfrei 
aus dem gesamten EWR-Ausland importieren kann.
Grössenverträglichkeit
Im Vorfeld des EWR-Beitritts gab es teilweise Bedenken, dass die 
EWR-Mitgliedschaft einen unverhältnismässigen Aufwand verursache. 
Nach 10-jähriger Erfahrung kann hierzu eine positive Bilanz gezogen 
werden, auch wenn die Schaffung neuer Stellen in der 
Landesverwaltung gemäss dem damals von der Regierung 
prognostizierten Aufwand nicht ausreichte.
Kritik am EWR-Abkommen wurde aus den zur Stellungnahme 
eingeladenen Kreisen teilweise dann geübt, wenn der im EWR 
geforderte Wettbewerb gewohnte Praktiken und Abläufe tangiert 
(beispielsweise beim öffentlichen Auftragswesen).
Bildung und Jugend
Bezüglich der Teilnahme an Programmen, insbesondere im Bereich 
der Bildungs- und der Jugendprogramme, wurden die Erwartungen weit 
übertroffen. Gerade dieser Bestandteil des EWR-Abkommens ist für ein 
europäisches Bewusstsein der Menschen besonders hervorzuheben und 
als eine langfristige, friedensstiftende und die Lebensqualität 
erhöhende Investition zu betrachten.
Gute Ausgangslage für weitere Entwicklungen
Die Erfahrungen aus der 10-jährigen EWR-Mitgliedschaft 
Liechtensteins bestätigen die Regierung in ihrer Auffassung, dass 
der erreichte Integrationsstatus Liechtensteins angemessen ist und 
als sehr gute Ausgangsposition für die Zukunft darstellt. Dabei ist 
der Dynamik innerhalb und ausserhalb des EWR, sei dies bezüglich der 
integrationspolitischen Entwicklungen in der EU selbst, bei den 
EWR/EFTA-Ländern Island und Norwegen und auch in der Schweiz, 
weiterhin die volle Aufmerksamkeit zu widmen, um rechtzeitig die für 
Liechtenstein richtigen Weichenstellungen vornehmen zu können.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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