pafl: 10 Jahre Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum
(ots)
Vaduz, 23. November (pafl) -
Am 1. Mai 2005 konnte Liechtenstein auf 10 Jahre Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zurückblicken. Die Regierung nimmt dies zum Anlass, den Landtag und die liechtensteinische Bevölkerung in einem umfassenden Bericht über die Erfahrungen der EWR-Mitgliedschaft zu informieren.
Positive Gesamtbilanz
Nach 10 Jahren EWR-Mitgliedschaft kann eine positive Gesamtbilanz gezogen werden. Der ungehinderte Zugang zum Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen stellt einen bedeutenden Standortvorteil dar, der sich auch in den Exportstatistiken niedergeschlagen hat. Positiv zu beurteilen ist zudem die mit dem EWR-Beitritt einhergehende Diversifizierung und Internationalisierung im Dienstleistungsbereich. Die Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins konnte nach dem EWR-Beitritt bewahrt werden, wie dies die positive wirtschaftliche Entwicklung in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungssektor auch belegt.
Mit dem EWR-Beitritt wurden die guten Beziehungen zur Schweiz nicht in Frage gestellt, sie konnten im Gegenteil stark weiterentwickelt werden. Abgesehen davon, dass die so genannte parallele Verkehrsfähigkeit der Waren problemlos funktioniert, hat sich das Beziehungsnetz der beiden Staaten noch wesentlich erweitert.
Verträgliche Lösung beim Personenverkehr
Das EWR-Abkommen erweist sich auch für sehr sensible, Liechtensteinspezifische Themen als verkraftbar und anpassungsfähig. Die beim EWR-Beitritt verhandelten und bei der EWR-Erweiterung 2004 angepassten Bestimmungen im Bereich des freien Personenverkehrs berücksichtigen die geographischen, demographischen und soziologischen Gegebenheiten. Liechtenstein hat eine Lösung verhandelt, die bei der EWR-Erweiterung um 10 neue EU-Staaten zum 1. Mai 2004 nicht nur Bestand hatte, sondern sogar verbessert werden konnte, indem die für Liechtenstein getroffene Lösung nicht mehr automatisch ausläuft und damit auch nicht mehr neu verhandelt werden muss.
Erfolgreiche Wirtschaft
Der durch den EWR bedingte Konkurrenzdruck stellte für einzelne Branchen und Unternehmen eine grosse Herausforderung dar. Die liechtensteinische Wirtschaft stellt sich aber den neuen Herausforderungen und vermag die erfolgte Öffnung ausländischer Märkte zu nutzen. Selbstverständlich gibt es auch im EWR-Abkommen Bereiche, die Probleme in der Anwendung und in der Umsetzung in nationales Recht verursachen. Die EWR-Zugehörigkeit bietet aber auch neue Geschäftsmöglichkeiten, wie z.B. in den Bereichen von Versicherungen, Anlagefonds, Telekommunikation, Zertifizierung, und eröffnet neue Märkte.
EWR-Vertrag: nicht bloss ein Wirtschaftsvertrag
Der EWR hat auch beim Konsumenten- und Arbeitnehmerschutz, bei der Gleichstellung von Mann und Frau und in anderen gesellschaftlichen Bereichen verschiedene Veränderungen ausgelöst. Der europäische Binnenmarkt ist vorteilhaft für die Konsumentinnen und Konsumenten, da der Handel günstigere Produkte behinderungsfrei aus dem gesamten EWR-Ausland importieren kann.
Grössenverträglichkeit
Im Vorfeld des EWR-Beitritts gab es teilweise Bedenken, dass die EWR-Mitgliedschaft einen unverhältnismässigen Aufwand verursache. Nach 10-jähriger Erfahrung kann hierzu eine positive Bilanz gezogen werden, auch wenn die Schaffung neuer Stellen in der Landesverwaltung gemäss dem damals von der Regierung prognostizierten Aufwand nicht ausreichte.
Kritik am EWR-Abkommen wurde aus den zur Stellungnahme eingeladenen Kreisen teilweise dann geübt, wenn der im EWR geforderte Wettbewerb gewohnte Praktiken und Abläufe tangiert (beispielsweise beim öffentlichen Auftragswesen).
Bildung und Jugend
Bezüglich der Teilnahme an Programmen, insbesondere im Bereich der Bildungs- und der Jugendprogramme, wurden die Erwartungen weit übertroffen. Gerade dieser Bestandteil des EWR-Abkommens ist für ein europäisches Bewusstsein der Menschen besonders hervorzuheben und als eine langfristige, friedensstiftende und die Lebensqualität erhöhende Investition zu betrachten.
Gute Ausgangslage für weitere Entwicklungen
Die Erfahrungen aus der 10-jährigen EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins bestätigen die Regierung in ihrer Auffassung, dass der erreichte Integrationsstatus Liechtensteins angemessen ist und als sehr gute Ausgangsposition für die Zukunft darstellt. Dabei ist der Dynamik innerhalb und ausserhalb des EWR, sei dies bezüglich der integrationspolitischen Entwicklungen in der EU selbst, bei den EWR/EFTA-Ländern Island und Norwegen und auch in der Schweiz, weiterhin die volle Aufmerksamkeit zu widmen, um rechtzeitig die für Liechtenstein richtigen Weichenstellungen vornehmen zu können.
Kontakt:
Ressort Präsidium
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