pafl: Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz abgeändert
(ots)
Vaduz, 24. November (pafl) -
Die Regierung hat die Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz abgeändert. Darin werden notwendige Anpassungen vorgenommen, die sich aus praktischen Erfahrungen oder auf Grund von Empfehlungen der Leistungskommission ergeben haben.
Eine zentrale Änderung der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz besteht darin, dass in Liechtenstein ein System der Diagnoseangaben so festgelegt wird, das sowohl den datenschutzrechtlichen Bestimmungen umfassend Rechnung trägt, als auch eine wirkungsvolle Grundlage für vermehrte Kostentransparenz bildet.
Durch die Errichtung einer Kosten- und Qualitätskommission erhält die Regierung ein beratendes Gremium. Die Kommission erarbeitet in erster Linie Empfehlungen zur Festlegung der Kostenziele. Sie soll jedoch auch zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Stellung nehmen, also in erster Linie zu den Massnahmen, welche Leistungserbringer und Krankenkassenverband vereinbaren. Im Weiteren soll sich die Kommission auch zu Daten und Statistiken sowie zu Massnahmen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen äussern können.
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