pafl: Startschuss zum neuen Berufsbildungsgesetz
(ots)
Vaduz, 2. Dezember (pafl) -
Der Startschuss zum neuen Berufsbildungsgesetz ist gefallen. Die Projektgruppe hat sich am Donnerstag zum ersten Mal getroffen, um die Revision des Berufsbildungsgesetzes in Angriff zu nehmen. Anlässlich eines Kick- Off-Meetings wurden grundsätzliche und organisatorische Fragen geklärt. Bis Juli des nächsten Jahres sind einige Workshops zur Umsetzung des Ziels neues Berufsbildungsgesetz geplant. Das liechtensteinische Berufsbildungsgesetz soll überarbeitet werden. Das Ressort Bildungswesen hat diese Forderung aufgegriffen und umgesetzt. Am 6. September 2005 konnte die Regierung einen Projektauftrag zur Revision des Berufsbildungsgesetzes und den dazugehörigen Verordnungen verabschieden. Eine Projektgruppe wurde eingesetzt. Diese wird einen Gesetzesentwurf und eine dazugehörige Verordnung erarbeiten. Nach der Vernehmlassung und der Behandlung des Berichts und Antrags im Landtag soll das neue Berufsbildungsgesetz zu Beginn des Jahres 2008 in Kraft treten. Die Projektgruppe (Vertreter des Ressorts Bildungswesen, des Amtes für Berufsbildung und der Berufsberatungsstelle, ein schweizerischer Experte) hat sich am Donnerstag zu einem Kick-Off-Meeting getroffen. Bis zum nächsten Juli wird die Gruppe Workshops durchführen, um dann einen Entwurf eines neuen Berufsbildungsgesetzes und einer neuen Berufsbildungsverordnung vorlegen zu können. Externe Fachpersonen und Gremien sollen dabei bei Bedarf beigezogen werden. Das neue Berufsbildungsgesetz wird sich inhaltlich stark an der schweizerischen Vorgabe orientieren, wobei die für unser Land nötigen Anpassungen entsprechend berücksichtigt werden müssen. Das neue Berufsbildungsgesetz für Liechtenstein soll einfach, verständlich, praktikabel und kompakt sein.
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen Das heute gültige Berufsbildungsgesetz wurde am 1. September 1976 in Kraft gesetzt. In Anbetracht der Gleichstellung mit dem in der Schweiz im Jahre 2004 in Kraft gesetzten neuen BBG ist eine Gesetzesrevision sinnvoll und angezeigt hinsichtlich einer analogen Terminologie in der Berufsbildung und dem Anpassen an die neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfnisse. Der Spielraum für diese erforderlichen Anpassungen ist infolge der starken Vernetzung im Bereich der beruflichen Grundbildung und der Weiterbildung mit der Schweiz jedoch eher gering.
Auch die Freie Liste bekräftigte mit ihrer Motion vom 23. Mai 2005 die Wichtigkeit eines solchen Vorhabens. Sie erteilen der Regierung den Auftrag, dem Landtag einen Bericht und Antrag für eine Revision des Berufsbildungsgesetzes zu unterbreiten. Das bestehende Berufsbildungsgesetz müsse grundlegend überarbeitet werden. Es solle ein modernes Rahmengesetz geschaffen werden, das die rechtlichen Voraussetzung für vermehrte Differenzierung, Durchlässigkeit und Flexibilität im Berufsbildungswesen schafft. Gründe, die für ein neues Berufsbildungsgesetz sprechen, sind vielfältig: Dem markanten Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt soll Rechnung getragen werden. Neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung sollen ermöglicht werden, die Durchlässigkeit im Berufsbildungssystem gefördert. Berufsbegleitende Weiterbildungen sollen soweit als möglich gefördert werden. Gesellschaftlichen Entwicklungen muss begegnet werden, diese müssen in eine solche Gesetzesrevision einfliessen.
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Corina Beck
Ressort Bildungswesen
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