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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Liechtenstein gibt irakisches Flugzeug zurück

(ots)

Erfolgreiche Umsetzung der UNO-Sanktionen - Symbolwirkung für irakisches Volk und die Welt

Vaduz, 5. Dezember (pafl) – Am 5. Dezember erfolgte in Basel die 
Rückgabe jenes Flugzeuges an den Irak, welches das Fürstentum 
Liechtenstein vor zwei Jahren beschlagnahmt hatte. Es ist dies der 
erste Fall von Rückgabe mobilen Eigentums an die irakische Regierung 
im Rahmen der SR-Resolution 1483 (2003).
Der irakische Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf nahm 
als offizieller Vertreter des Irak das Flugzeug, eine Falcon 50, 
entgegen. Er äusserte sich sehr zufrieden: „Es handelt sich um einen 
wichtigen symbolischen Akt für das irakische Volk.“ Die Übergabe am 
Flughafen Basel fand unter der Leitung von Botschafter Mihnea Motoc 
(Rumänien), Vorsitzender des UNO-Sanktionenausschusses über Irak, 
dem irakischen Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf, Baha 
Al-Shibib, und dem liechtensteinischen Botschafter bei den Vereinten 
Nationen in New York, Christian Wenaweser, statt.
Die Rückgabe eines Flugzeugs aus dem Besitztum des Saddam-Regimes 
ist das Resultat einer engen und langwierigen, aber konstruktiven 
Zusammenarbeit der Behörden Liechtensteins, der USA und des Iraks. 
Es ist weltweit der erste Fall von Rückgabe mobilen Eigentums an die 
irakische Regierung gemäss den entsprechenden Beschlüssen des UNO- 
Sicherheitsrats. Die schweizerischen und jordanischen Behörden waren 
ebenfalls beteiligt. Der zuständige Sanktionenausschuss der UNO, der 
die Übergabe sehr befürwortet, war über die liechtensteinische 
Botschaft regelmässig informiert worden. „Die Umsetzung der 
entsprechenden UNO-Beschlüsse war uns ein zentrales Anliegen, daher 
war der Sanktionenausschuss stets über den Stand der Arbeiten im 
Bild“, sagte Botschafter Wenaweser.
Vorgeschichte Die Falcon 50 war im Jahre 1981 im 
Luftfahrzeugregister der Schweiz, das auch für Liechtenstein zur 
Anwendung kommt, registriert worden.
Die liechtensteinische FIU (Financial Intelligence Unit) hatte 
sich seit dem Jahre 2003 um die Aufarbeitung des Sachverhaltes 
bemüht und die notwendigen Massnahmen für eine erfolgreiche Rückgabe 
an den irakischen Staat eingeleitet. Der UN-Sanktionenausschuss 
gemäss Res. 1518 (2003) war entsprechend informiert.
Kurz vor Ausbruch des Irak-Krieges befand sich das Flugzeug in 
der jordanischen Hauptstadt Amman. Im Herbst 2004 erfolgte die 
Überführung des Flugzeuges von Amman nach Basel. Nach Rückführung 
der Originaltriebwerke von Paris nach Basel im Herbst 2005 konnte 
nun am 5. Dezember 2005 die Rückgabe des Flugzeuges an die neue 
irakische Regierung erfolgen.

Kontakt:

René Brülhart
Leiter der FIU Liechtenstein
Tel. +423 236 61 25

Christian Wenaweser
Botschafter des Fürstentums Liechtenstein bei den Vereinten Nationen
in New York
Tel. +1 212 599 02 20

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