pafl: Liechtenstein gibt irakisches Flugzeug zurück
(ots)Erfolgreiche Umsetzung der UNO-Sanktionen - Symbolwirkung für irakisches Volk und die Welt
Vaduz, 5. Dezember (pafl) Am 5. Dezember erfolgte in Basel die Rückgabe jenes Flugzeuges an den Irak, welches das Fürstentum Liechtenstein vor zwei Jahren beschlagnahmt hatte. Es ist dies der erste Fall von Rückgabe mobilen Eigentums an die irakische Regierung im Rahmen der SR-Resolution 1483 (2003).
Der irakische Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf nahm als offizieller Vertreter des Irak das Flugzeug, eine Falcon 50, entgegen. Er äusserte sich sehr zufrieden: Es handelt sich um einen wichtigen symbolischen Akt für das irakische Volk. Die Übergabe am Flughafen Basel fand unter der Leitung von Botschafter Mihnea Motoc (Rumänien), Vorsitzender des UNO-Sanktionenausschusses über Irak, dem irakischen Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf, Baha Al-Shibib, und dem liechtensteinischen Botschafter bei den Vereinten Nationen in New York, Christian Wenaweser, statt.
Die Rückgabe eines Flugzeugs aus dem Besitztum des Saddam-Regimes ist das Resultat einer engen und langwierigen, aber konstruktiven Zusammenarbeit der Behörden Liechtensteins, der USA und des Iraks. Es ist weltweit der erste Fall von Rückgabe mobilen Eigentums an die irakische Regierung gemäss den entsprechenden Beschlüssen des UNO- Sicherheitsrats. Die schweizerischen und jordanischen Behörden waren ebenfalls beteiligt. Der zuständige Sanktionenausschuss der UNO, der die Übergabe sehr befürwortet, war über die liechtensteinische Botschaft regelmässig informiert worden. Die Umsetzung der entsprechenden UNO-Beschlüsse war uns ein zentrales Anliegen, daher war der Sanktionenausschuss stets über den Stand der Arbeiten im Bild, sagte Botschafter Wenaweser.
Vorgeschichte Die Falcon 50 war im Jahre 1981 im Luftfahrzeugregister der Schweiz, das auch für Liechtenstein zur Anwendung kommt, registriert worden.
Die liechtensteinische FIU (Financial Intelligence Unit) hatte sich seit dem Jahre 2003 um die Aufarbeitung des Sachverhaltes bemüht und die notwendigen Massnahmen für eine erfolgreiche Rückgabe an den irakischen Staat eingeleitet. Der UN-Sanktionenausschuss gemäss Res. 1518 (2003) war entsprechend informiert.
Kurz vor Ausbruch des Irak-Krieges befand sich das Flugzeug in der jordanischen Hauptstadt Amman. Im Herbst 2004 erfolgte die Überführung des Flugzeuges von Amman nach Basel. Nach Rückführung der Originaltriebwerke von Paris nach Basel im Herbst 2005 konnte nun am 5. Dezember 2005 die Rückgabe des Flugzeuges an die neue irakische Regierung erfolgen.
Kontakt:
René Brülhart
Leiter der FIU Liechtenstein
Tel. +423 236 61 25
Christian Wenaweser
Botschafter des Fürstentums Liechtenstein bei den Vereinten Nationen
in New York
Tel. +1 212 599 02 20