pafl: Ein neues Gesetz für die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit
(ots)
Vaduz, 7. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zu einer Gesetzesvorlage betreffend die Internationale humanitäre Zusammenarbeit (IHZ) Liechtensteins verabschiedet. Das bestehende Gesetz vom 19. Dezember 1984 über die Entwicklungs- und Katastrophenhilfe soll revidiert werden. Der Bericht wird zu Handen aller interessierten und betroffenen Kreise in Liechtenstein in die Vernehmlassung gegeben. Weitere Interessierte können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) beziehen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 15. März 2006.
Das Gesetz von 1984 bietet keine aktuelle und ausreichende Grundlage für das in den letzten Jahren inhaltlich und finanziell stark erweiterte humanitäre und entwicklungspolitische Engagement Liechtensteins mehr. Nach umfassenden Vorarbeiten einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe, unter dem Vorsitz des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten und mit Einbezug des Liechtensteinischen Entwicklungsdiensts (LED), verabschiedete die Regierung im Dezember 2003 ein Konzept für die Neuordnung, auf dessen Grundlage das Gesetz revidiert werden soll. Gemäss Vernehmlassungsentwurf soll eine den aktuellen Entwicklungen angepasste Strategie und ein einheitlicher Ordnungsrahmen für die gesamte Internationale Humanitäre Zusammenarbeit Liechtensteins geschaffen werden.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Roland Marxer
Tel.: +423/236 60 50