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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ein neues Gesetz für die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit

(ots)

Vaduz, 7. Dezember (pafl) -

Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zu einer Gesetzesvorlage betreffend die 
Internationale humanitäre Zusammenarbeit (IHZ) Liechtensteins 
verabschiedet. Das bestehende Gesetz vom 19. Dezember 1984 über die 
Entwicklungs- und Katastrophenhilfe soll revidiert werden. Der 
Bericht wird zu Handen aller interessierten und betroffenen Kreise 
in Liechtenstein in die Vernehmlassung gegeben. Weitere 
Interessierte können den Vernehmlassungsbericht bei der 
Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet 
(www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) beziehen. Die 
Vernehmlassungsfrist läuft bis 15. März 2006.
Das Gesetz von 1984 bietet keine aktuelle und ausreichende Grundlage 
für das in den letzten Jahren inhaltlich und finanziell stark 
erweiterte humanitäre und entwicklungspolitische Engagement 
Liechtensteins mehr. Nach umfassenden Vorarbeiten einer 
ämterübergreifenden Arbeitsgruppe, unter dem Vorsitz des Amtes für 
Auswärtige Angelegenheiten und mit Einbezug des Liechtensteinischen 
Entwicklungsdiensts (LED), verabschiedete die Regierung im Dezember 
2003 ein Konzept für die Neuordnung, auf dessen Grundlage das Gesetz 
revidiert werden soll. Gemäss Vernehmlassungsentwurf soll eine den 
aktuellen Entwicklungen angepasste Strategie und ein einheitlicher 
Ordnungsrahmen für die gesamte Internationale Humanitäre 
Zusammenarbeit Liechtensteins geschaffen werden.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Roland Marxer
Tel.: +423/236 60 50

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