pafl: Kundmachung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen
(ots)Vaduz, 14. Dezember (pafl) Die Regierung hat die Kundmachung der Schwellenwerte nach dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRA) und über das öffentliche Beschaffungswesen (WTO-Übereinkommen) sowie die Kundmachung der Schwellenwerte im Bereich der Sektoren genehmigt.
Am 1. Januar 2006 treten sowohl die Abänderung des Gesetzes vom 21. September 2005 über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und das neue Gesetz über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektoren in Kraft. Bisher wurden sowohl die Allgemeinen Aufträge als auch die Aufträge im Bereich der Sektoren in der Kundmachung der Schwellenwerte nach dem EWRA sowie nach dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen gemeinsam geregelt. Da es nunmehr zwei Gesetze gibt, ist es erforderlich, für beide Bereiche separat eine Kundmachung der Schwellenwerte zu erlassen. Inhaltlich entsprechen die Schwellenwerte jedoch den bisher geltenden und es wird lediglich Anhang 1 und 2 abgeändert.
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