pafl: Neues Kinder- und Jugendgesetz in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 21. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines neuen Kinder- und Jugendgesetzes genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme unterbreitet. Das Erfordernis zur Gesamtrevision des bisherigen Jugendgesetzes ergab sich aus dem gesellschaftlich- soziologischen Wandel seit Inkrafttreten des alten Jugendgesetzes im Jahr 1980 sowie den gesetzesimmanenten Unklarheiten und Unstimmigkeiten.
Ethische Vorstellungen, Vorstellungen über Erziehung, Kinderrechte, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen oder den Jugendschutz haben sich geändert. Auch aus internationalen Entwicklungen in der Kinder- und Jugendpolitik ergeben sich neue Massstäbe für ein modernes Kinder- und Jugendgesetz. So galt es, den veränderten Bedürfnissen und den heutigen Problemen ebenso Rechnung zu tragen wie der wesentlich veränderten psychosozialen Versorgungslandschaft. Die Bestimmungen betreffend Organisation und Finanzierung mussten den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Ein Spezifikum dieser Reform besteht darin, dass der Beteiligung von Anfang an breiter Raum gegeben wurde. Jungen Menschen, Erwachsenen mit Erziehungsverantwortung für Minderjährige sowie Fachleuten im Kinder- und Jugendbereich wurde vielfältig die Möglichkeit geboten, sich mit ihren Vorstellungen und Wünschen in den Gesetzwerdungsprozess einzubringen. Insbesondere zu Jugendschutzthemen brachte sich ein breiter Teil der Bevölkerung ein.
Der Vernehmlassungsentwurf sieht ein sechsteiliges Gesetzeswerk vor, wobei die drei Teile des alten Jugendgesetzes - Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendschutz sowie Kinder- und Jugendförderung - den Kern des neuen Gesetzes bilden. Dabei wurden die alten Bestimmungen inhaltlich bereinigt, der Aufbau wurde konsistenter und nachvollziehbarer gestaltet, zeitgemässe Begriffe eingeführt und um die erforderlichen Neuregelungen ergänzt. Neu aufgenommen wurden Bestimmungen über Pflegeverhältnisse zum Zweck der Adoption, über die Unterstützung straffälliger Minderjähriger und über die Familienförderung sowie über private Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Dazu gekommen sind neben einem eigenständigen Allgemeinen Teil zwei vollständig neue Teile, nämlich über die Interessensvertretungen sowie eine Ombudsperson für Kinder und Jugendliche. Die Aufnahme der Interessensvertretung in die Vorlage folgt dem zeitgemässen Verständnis, Kinder und Jugendliche am gesellschaftlichen Geschehen stärker zu beteiligen. Mit der Ombudsperson soll eine Schlichtungsstelle geschaffen werden, an die sich Minderjährige mit ihren Anliegen und in Konfliktfällen wenden können.
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